Gas anmelden und Anbieter wechseln: So geht’s richtig!
Steht ein Umzug an, solltet ihr euch an eurer neuen Adresse schnellstmöglich um einen Gasanbieter kümmern. Auch, wenn ihr aus freien Stücken euren Versorger wechseln möchtet, gelten bestimmte Fristen. Wie ihr Gas anmeldet und dabei mit einem speziellen Ökogastarif gleichzeitig die Umwelt schont, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Macht LichtBlick zu eurem Ökogasanbieter
LichtBlick versorgt euch mit ÖkoGas: Wählt aus zwei Tarifen passend zu eurem individuellen Verbrauch und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: ÖkoGas von LichtBlick enthält einen Biogas-Anteil im Jahresmittel von mindestens 10 Prozent. Dieser sorgt für weniger Emissionen beim Verbrauch. Darüber hinaus unterstützt LichtBlick Klimaschutzprojekte, mit denen entsprechend CO₂ gebunden oder reduziert wird. Mit dem Tarifrechner findet ihr heraus, wie hoch euer Abschlag sein sollte und welcher ÖkoGas-Tarif am besten zu euch passt.
Emissionsreduziertes ÖkoGas
ÖkoGas mit 10 % Biogasanteil senkt die CO₂-Emissionen.Bis 24 Monate Energiepreisgarantie¹
LichtBlick ist nachhaltig günstig – über die gesamte Erstvertragslaufzeit.Zuverlässiger Gasanbieter
Seit 2007 liefert euch LichtBlick zuverlässig ÖkoGas.Wann müsst ihr Gas anmelden?
Steht ein Umzug bevor und beliefert euer bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht, müsst ihr euch in eurem neuen Zuhause um die Anmeldung von Gas kümmern. Oder ihr zieht in eure erste eigene Wohnung und meldet deshalb als Neukund*in Gas an? Vielleicht habt ihr euch auch dazu entschieden, künftig nachhaltiger zu leben und Ökogas zu beziehen? Die wichtigsten Antworten auf eure Fragen zu Umzug und Anbieterwechsel findet ihr hier.
Nach Umzug Gas beantragen
Nach einem Umzug übernimmt zunächst der Grundversorger, wenn ihr noch keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen habt. Der Vertrag ist in der Regel nicht individuell auf euch und euren persönlichen Bedarf zugeschnitten und teurer. Deshalb lohnt es sich, möglichst bald einen neuen Anbieter auszuwählen – oder dies im besten Fall noch vor eurem Umzug zu tun.Verantwortung für CO₂-Emission
Möchtet ihr zu LichtBlick Ökogas wechseln, um euren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern?Grundversorgung: Gas ummelden
Seid ihr bereits in der Grundversorgung, zum Beispiel, weil ihr euch nach eurem Umzug noch um keinen neuen Anbieter gekümmert habt? Dann könnt ihr innerhalb von 14 Tagen kündigen und direkt zu einem neuen Anbieter und Tarif wechseln – am besten natürlich zu emissionsreduziertem Ökogas, zum Beispiel LichtBlick BioGas.ÖkoGas emissionsreduziert durch Biogasanteil.
Bei LichtBlick bekommt ihr Gas, das einen Biogasanteil von mindestens 10 Prozent im Jahresmittel enthält. Das sorgt für eine Reduzierung eurer CO₂-Emission. Versprochen! Checkt jetzt euren voraussichtlichen Verbrauch und findet den besten ÖkoGas-Tarif für euch – auf Wunsch mit einer 12- oder 24-monatigen Preisgarantie in Form einer Energiepreisgarantie bei 12 oder 24 Monaten Laufzeit.
Hier geht's zum ÖkoGas-RechnerCheckliste: Wie melde ich für die neue Wohnung Gas an?
Habt ihr euch für einen neuen Anbieter entschieden, ist die Anmeldung für Gas ganz einfach. Folgende Angaben solltet ihr für den Wechsel bereithalten:eure persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse
eure Zahlungsweise bzw. Bankverbindung
die Zählernummer
den aktuellen Zählerstand
euren durchschnittlichen Gasverbrauch pro Jahr
den Namen des bisherigen Gasanbieters
eure aktuelle Kundennummer
Tipp:
Habt ihr Zählerstand und Zählernummer gerade nicht griffbereit? Macht nichts! Meldet euer Gas trotzdem an und reicht die Daten einfach nach. Wie das Ablesen funktioniert, erfahrt ihr hier:Gaszähler richtig ablesenMüsst ihr Gas in einer Mietwohnung selbst anmelden?
Zieht ihr in eine Mietwohnung, stellt ihr euch bestimmt schnell die Frage: Wer meldet das Gas eigentlich an: ihr als Mieter*innen oder euer*eure Vermieter*in? Wer für die Anmeldung von Gas zuständig ist, kommt auf die Form der Gasversorgung an. Wird das Mietshaus zentral mit Gas versorgt, zahlt ihr eure Gasversorgung meist über eure Nebenkosten anteilig mit. In diesem Fall bestimmt der*die Vermieter*in den Anbieter und teilt euch über die Nebenkostenabrechnung mit, wie viel ihr aufgrund eurer Wohnungsgröße zahlen müsst. Habt ihr einen eigenen Gaszähler und gibt es eine dezentrale Gasversorgung, müsst ihr euch selbst um die Anmeldung kümmern. Auch ein Wechsel des Gasanbieters für eure Mietwohnung ist dann möglich.
Gas anmelden: Welche Fristen gibt es?
Zieht ihr um und könnt ihr dann auch einen neuen Anbieter wählen, setzt ihr euch frühzeitig, am besten bis zu sechs Wochen vor Umzug, mit eurem neuen Anbieter in Verbindung. So klappt der Umstieg reibungslos und ihr fallt nicht auf den Grundversorger zurück. Habt ihr die Kontaktaufnahme im Umzugsstress versäumt, könnt ihr die Anmeldung für Gas auch noch bis zu sechs Wochen nach eurem Umzug nachholen, ohne den meistens teureren Tarif des Grundversorgers zu nutzen.
Überschreitet ihr die sechs Wochen, beliefert euch der Grundversorger zu seinen Bedingungen – dazu zählt etwa eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. In den meisten Fällen übernimmt auch euer neuer Gasanbieter die Kündigung, denn mit dem Vertragsschluss wird oft eine Vollmacht zur Kündigung des Altversorgervertrages erfragt. Danach wechselt ihr einfach zu eurem Wunschtarif – zum Beispiel zu ÖkoGas von LichtBlick.
Entscheidet ihr euch für einen neuen Anbieter, weil ihr beispielsweise auf emissionsreduziertes Ökogas umsteigen wollt, dann gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten – schaut dazu unbedingt rechtzeitig in eure Unterlagen.
Hin zu einem kleineren CO₂-Fußabdruck mit LichtBlick ÖkoGas
Mit den Tarifen von LichtBlick bezieht ihr ÖkoGas, das einen Biogas-Anteil enthält und so die CO₂-Emission reduziert. Darüber hinaus kauft LichtBlick Klimaschutzzertifikate, um einen Teil der verbliebenen CO₂-Emissionen zu reduzieren bzw. zu binden.
Jetzt passenden ÖkoGas-Tarif findenNoch Fragen? Hier gibt es die passenden Antworten!
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Die Energiepreisgarantie sichert dir feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen sind Abgaben, Umlagen und Steuern und die Entgelte für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und das Entgelt für die Emissionszertifikate. Auf diese Preisbestandteile hat LichtBlick leider keinen Einfluss.