Stromspeicher-Förderung: ein Überblick
Nicht nur Photovoltaikanlagen werden mit verschiedenen Programmen gefördert, es gibt auch Förderungen für Stromspeicher, die ihr an verschiedenen Stellen beantragen könnt. In diesem Artikel erhaltet ihr einen Überblick, welche bundesweiten, landesweiten oder kommunalen Förderprogramme ihr beantragen könnt.
Warum die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll ist
Es gibt einige stichhaltige Gründe, warum es sich lohnt, bei der Anschaffung einer PV-Anlage auch gleich einen Stromspeicher zu installieren:
Den Eigenverbrauch erhöhen: Mit einem Stromspeicher wird der Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms erhöht, denn ihr könnt ihn auch dann nutzen, wenn gerade keine Sonne scheint, also nachts oder an Tagen mit bewölktem Himmel.
Kosten sparen: Ohne Stromspeicher könnt ihr den überschüssig produzierten Strom zwar ins öffentliche Stromnetz einspeisen – für jede Kilowattstunde (kWh) erhaltet ihr im Jahr 2024 jedoch nur noch 8,03 Cent und die Einspeisevergütung wird in den nächsten Jahren immer geringer ausfallen. Abends oder an dunklen Tagen ohne Sonnenschein müsst ihr den Strom dann aus dem Netz beziehen – bei Kosten von durchschnittlich 40 Cent pro kWh (Stand 2024). Mit jeder Kilowattstunde, die ihr tagsüber einspeist und abends wieder aus dem Netz bezieht, macht ihr also rein rechnerisch ein Minus von 32 Cent. Daher ist es sinnvoller, den eigenen Strom auch selbst zu verbrauchen und auf lange Sicht bares Geld zu sparen. Mit einem Stromspeicher amortisiert sich die gesamte PV-Anlage auch schneller, weil mehr Strom kostenlos genutzt werden kann.
Unabhängigkeit von den Strompreisen: Je mehr selbstproduzierten Strom ihr verbraucht, desto weniger müsst ihr aus dem Netz beziehen und umso unabhängiger werdet ihr von Preisschwankungen am Strommarkt.
CO₂-Fußabdruck verringern: Strom aus der PV-Anlage ist wesentlich klimafreundlicher als solcher aus fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas. Mit Solarstrom könnt ihr also euren CO₂-Fußabdruck verkleinern – das Klima wird’s euch danken!
Eine Wärmepumpe mit Stromspeicher sinnvoll nutzen: Wärmepumpen werden mit Strom betrieben. Diesen Strom aus dem herkömmlichen Stromnetz zu beziehen, ist ökologisch eigentlich nur sinnvoll, wenn es sich dabei um Ökostrom handelt. Unabhängiger werdet ihr auch hier, wenn ihr den Strom mit einer PV-Anlage produziert, den Überschuss im Speicher vorhaltet und damit die Wärmepumpe betreibt, die das Haus heizt und für Warmwasser sorgt.
Steuervorteile bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
Das Finanzamt macht es euch seit 2023 einfach, PV-Anlagen und Stromspeicher zu nutzen, denn einerseits gilt beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen ein Nullsteuersatz, andererseits zahlt ihr auch keine Steuern auf die überschüssigen Erträge der Anlage, wenn ihr diese in das allgemeine Stromnetz einspeist. Je nach Größe der Anlage macht sich das im Gesamtpreis, besonders in den Anschaffungskosten, positiv bemerkbar. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, dürfen die PV-Anlagen nur eine Leistung von unter 30 kWp haben.
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Solaranlage mit Speicher im KomplettpaketBundesweite Förderung für Stromspeicher
Wenn ihr euch einen Stromspeicher zulegen möchtet, könnt ihr diese Anschaffung durch einen Kredit bei der KfW oder durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten vom BAFA fördern lassen.
Kredit bei der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" Kredite für Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen sowie Batteriespeichersysteme an. Dabei ist die Anschaffung einer PV-Anlage mit Speicher genauso förderungswürdig wie der Stromspeicher alleine. Von der Förderung profitieren Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Den Kredit schließt ihr nicht direkt mit der KfW ab, sondern mit einer Bank oder Sparkasse, die mit der KfW zusammenarbeitet. Am besten fragt ihr also zunächst bei eurer Hausbank nach, ob sie KfW-Kredite vergibt. Noch bevor ihr den Stromspeicher kauft, solltet ihr mit dem Förderassistenten der KfW den Kreditantrag vorbereiten. Mit dem vorbereiteten Antrag vereinbart ihr dann mit eurer Bank die genauen Kreditkonditionen.
Eine gesonderte Seite informiert euch über die jeweils aktuellen Zinskonditionen für den KFW-Kredit 270.
Förderung von Kosten einer Energieberatung durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert keine Batteriespeicher oder stromerzeugenden Anlagen¹. Es ist jedoch möglich, eine Förderung für Energieberatungskosten in Anspruch zu nehmen: Ein:e Energieberater:in zeigt euch dabei auf, welche Maßnahmen zur Energieeffizienz bei eurem Haus am besten ergriffen werden sollten.
Förderungsberechtigt sind neben Eigenheimbesitzer:innen und anderen auch Mieter:innen, die eine Erlaubnis zur Installation einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers von dem oder der Eigentümer:in vorweisen können.
Die Förderung kann die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ausmachen. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten beträgt die Fördersumme ebenfalls die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 850 Euro.
Generelle Informationen zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude findet ihr auf der Website des BAFA. Von dort gelangt ihr auch zum Antragsformular.
Förderung von Stromspeichern auf Ebene der Bundesländer 2024
Leider bieten inzwischen nur noch wenige Bundesländer eine Förderung von Stromspeichern an. In Berlin, Hessen und Sachsen gibt es vom Land immerhin eine Förderung von Speichern im Verbund mit einer PV-Anlage.
Bundesland | Speicherförderung auf Bundeslandebene |
---|---|
Baden-Württemberg | derzeit keine (bereits seit Ende 2022 ausgeschöpft) |
Bayern | derzeit keine (bereits seit April 2022 ausgeschöpft) |
Berlin | Programm SolarPlus (bis 31.12.2024; siehe auch unten) |
Brandenburg | derzeit keine (seit Ende 2023 ausgeschöpft) |
Bremen | derzeit keine |
Hamburg | derzeit keine |
Hessen | PV-Anlagen-Darlehen, siehe auch unten |
Mecklenburg-Vorpommern | derzeit keine |
Niedersachsen | derzeit keine (seit September 2021 ausgeschöpft) |
Nordrhein-Westfalen | derzeit keine (seit Januar 2024 eingestellt) |
Rheinland-Pfalz | derzeit keine (seit November 2021 ausgeschöpft) |
Saarland | derzeit keine (seit November 2019 ausgeschöpft) |
Sachsen-Anhalt | derzeit keine (Anfang 2023 eingestellt) |
Sachsen | Sachsenkredit für Anlagen über 30 kWp, siehe auch unten |
Schleswig-Holstein | derzeit keine (gestoppt im November 2023) |
Thüringen | derzeit keine (bereits seit April 2022 ausgeschöpft) |
Dass ein Bundesland keine Stromspeicher fördert, heißt aber nicht, dass es überhaupt keine Förderung gibt! Deshalb findet ihr weiter unten eine Liste kommunaler Förderprogramme.
PV und Speicher: Förderung in Berlin mit „SolarPlus“
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert mit dem Programm SolarPlus unter anderem auch den Kauf von Stromspeichern in Verbindung mit der Installation einer PV-Anlage. Zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und dem Antrag auf Förderung eines Stromspeichers dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden die Kosten für den Speicher mit 300 Euro pro nutzbarer kWh oder maximal 15.000 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern kann die Förderung bis zu 30.000 Euro betragen.
Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass das Haus, in dem der Stromspeicher installiert wird, in Berlin steht, und dass die gesamte Anlage mindestens drei Jahre in Betrieb ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Anlage und Speicher fachgerecht installiert werden und dass die Lebensdauer des Speichers mindestens zehn Jahre beträgt. Weitere Konditionen erfahrt ihr in der Förderrichtlinie SolarPlus (Tab „Rechtsgrundlage“).
Den Förderantrag müsst ihr bei der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen, bevor ihr eine Firma mit der Installation von PV-Anlage und Solarspeicher beauftragt.
Hessen: PV-Anlagen-Darlehen (Förderung für PV und Speicher)
Das Land Hessen fördert die Installation von PV-Anlagen und Speichern. Das funktioniert über einen Zinszuschuss zu einem Darlehen bei der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Durch den Zinszuschuss werden die Darlehen um etwa ein Prozent günstiger als herkömmliche Darlehen.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen von Häusern in Hessen, die eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung bis zu 20 kW zum Eigenverbrauch installieren möchten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Größe der Anlage dem Strombedarf der Hausbewohner:innen entspricht. Auch der Speicher (optional) sowie die benötigte Steuer- und Regeltechnik fallen unter die Förderung. Die Installationsarbeiten müssen fachgerecht durchgeführt und von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
Von der erforderlichen Gesamtsumme müssen 10 Prozent als Eigenkapital nachgewiesen werden; das Darlehen erstreckt sich auf die restlichen 90 Prozent.
Wichtig ist, dass ihr den Antrag bei der WIBank stellt, bevor die Installationsarbeiten beginnen.
Weitere Informationen könnt ihr auf der Website der WiBank nachlesen.
Sachsenkredit: Förderung PV & Speicher
Seit April 2024 fördert das Land Sachsen mit dem Sachsenkredit Energie und Speicher unter anderem den Einbau, den Ersatz oder die Erweiterung von Stromspeichern, sofern sie
dauerhaft ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und
an eine PV-Anlage gekoppelt sind, die mindestens eine Leistung von 30 kWp (Kilowatt Peak) hat.
Die Förderung funktioniert über einen Tilgungszuschuss, der bewirkt, dass ihr einen Kredit schneller abbezahlen könnt.
Der Tilgungszuschuss beträgt für Stromspeicher 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bewegt sich zwischen mindestens 2.500 und maximal 50.000 Euro.
Förderbedingungen sind unter anderem, dass Stromspeicher und PV-Anlage auf einem Haus im Land Sachsen in Betrieb sind, dass beides von Fachkräften nach den geltenden technischen Vorgaben installiert wird und das Mieter:innen eine Erlaubnis zur Installation der Anlage samt Speicher von der vermietenden Person haben. Außerdem müssen Photovoltaikanlage und Speicher mindestens fünf Jahre lang betrieben werden.
Voraussetzung ist auch, dass ihr ein Investitionsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Anspruch nehmt.
Der Sachsenkredit Energie und Speicher ist mit den genannten Bedingungen eher geeignet für Mehrfamilienhäuser, die auf ihren Dächern eine Fläche von etwa 142 m² zur Verfügung haben. Wichtig im Auge zu behalten ist auch, dass PV-Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp nicht mehr von der Steuer befreit sind.
Förderungen von Städten und Kommunen
Hier findet ihr eine Auswahl von kommunalen Fördermöglichkeiten für Stromspeicher, deren Fördertöpfe für 2024 bisher nicht ausgeschöpft sind:
Gemeinde Steinhagen: Förderprogramm Klimaschutz
Stadt Coburg: Förderprogramm Regenerative Energien
Stadt Düsseldorf: Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Stadt Elmshorn: Förderprogramm Klimaschutzfonds
Stadt Frankfurt am Main: Förderprogramm Klimabonus
Stadt Friedrichshafen: Förderprogramm Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz, Eigenstromnutzung
Stadt Marburg: Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen
Stadt Schweinfurt: Förderprogramm Photovoltaik / Batteriespeicher
Stadt Soest: Förderprogramm Klimafolgenanpassung.JetztHandeln
Stadt Troisdorf: Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf – Teil B: Erneuerbare Energien und klimafreundliche Mobilität
Stadt Tübingen: Förderung Photovoltaik und Batteriespeicher
Stadt Waiblingen: Förderprogramm Klimaschutz
Förderungen für PV und Speicher in Kombination
In diesen Kommunen könnt ihr 2024 noch eine Förderung von Speichern in Verbindung mit der Installation einer PV-Anlage beantragen:
Gemeinde Seefeld: Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet
Gemeinde Unterhaching: Förderprogramm Energiesparen & Klimaschutz
Gemeinde Wallenhorst: Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Stadt Freiburg: Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen, Baustein 3: Stromerzeugung erneuerbar
Stadt Neuburg an der Donau: Förderung Photovoltaik
Stadt Stuttgart: Stuttgarter Solaroffensive
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