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Stromspeicher-Förderung: ein Überblick

Nicht nur Photovoltaikanlagen werden mit verschiedenen Programmen gefördert, es gibt auch Förderungen für Stromspeicher, die ihr an verschiedenen Stellen beantragen könnt. In diesem Artikel erhaltet ihr einen Überblick, welche bundesweiten, landesweiten oder kommunalen Förderprogramme ihr beantragen könnt.


Stromspeicher Installation

Warum die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll ist

Es gibt einige stichhaltige Gründe, warum es sich lohnt, bei der Anschaffung einer PV-Anlage auch gleich einen Stromspeicher zu installieren:  

Steuervorteile bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

Das Finanzamt macht es euch seit 2023 einfach, PV-Anlagen und Stromspeicher zu nutzen, denn einerseits gilt beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen ein Nullsteuersatz für die Umsatzsteuer, andererseits zahlt ihr auch keine Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung und den selbst verbrauchten Strom der Anlage, wenn ihr diese in das allgemeine Stromnetz einspeist. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt grundsätzlich eine Grenze von bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit; daneben ist eine personenbezogene Gesamtgrenze von 100 kWp zu beachten. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt insbesondere vom Standort, der Nutzung des Gebäudes und der Größe der Anlage ab. Je nach Größe der Anlage macht sich das im Gesamtpreis, besonders in den Anschaffungskosten, positiv bemerkbar. 

Mehr zu Photovoltaik und Steuer

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Bundesweite Förderung für Stromspeicher

Wenn ihr euch einen Stromspeicher zulegen möchtet, könnt ihr diese Anschaffung durch einen Kredit bei der KfW oder durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten vom BAFA fördern lassen.  

Kredit bei der KfW 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" Kredite für Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen sowie Batteriespeichersysteme an. Dabei ist die Anschaffung einer PV-Anlage mit Speicher förderungswürdig, wenn ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist oder verkauft wird. Ein Stromspeicher allein ist für Privatpersonen grundsätzlich nicht als eigenständiges Vorhaben förderfähig. Für Unternehmen und andere Antragsteller können abweichende Voraussetzungen gelten.

Den Kredit schließt ihr nicht direkt mit der KfW ab, sondern mit einer Bank oder Sparkasse, die mit der KfW zusammenarbeitet. Am besten fragt ihr also zunächst bei eurer Hausbank nach, ob sie KfW-Kredite vergibt. Noch bevor ihr den Stromspeicher kauft, solltet ihr mit dem Förderassistenten der KfW den Kreditantrag vorbereiten. Mit dem vorbereiteten Antrag vereinbart ihr dann mit eurer Bank die genauen Kreditkonditionen. 

Eine gesonderte Seite informiert euch über die jeweils aktuellen Zinskonditionen für den KFW-Kredit 270.  

Förderung von Kosten einer Energieberatung durch das BAFA 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert keine Batteriespeicher oder stromerzeugenden Anlagen¹. Es ist jedoch möglich, eine Förderung für Energieberatungskosten in Anspruch zu nehmen: Ein:e Energieberater:in zeigt euch dabei auf, welche Maßnahmen zur Energieeffizienz bei eurem Haus am besten ergriffen werden sollten. 

Förderungsberechtigt sind neben Eigenheimbesitzer:innen und anderen auch Mieter:innen, die eine Erlaubnis zur Installation einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers von dem oder der Eigentümer:in vorweisen können. 

Die Förderung kann die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ausmachen. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten beträgt die Fördersumme ebenfalls die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 850 Euro. 

Generelle Informationen zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude findet ihr auf der Website des BAFA. Von dort gelangt ihr auch zum Antragsformular. 

Mehr zu Photovoltaik Förderung findet ihr hier

Förderung von Stromspeichern auf Ebene der Bundesländer 2026

Leider bieten inzwischen nur noch wenige Bundesländer eine Förderung von Stromspeichern an. In Berlin, Hessen und Sachsen gibt es vom Land immerhin eine Förderung von Speichern im Verbund mit einer PV-Anlage. 

Bundesland​Speicherförderung auf Bundeslandebene
Baden-Württemberg​Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte; das frühere Programm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist beendet. Das L-Bank-Programm “Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik”² bietet ein zinsgünstiges Förderdarlehen für private, selbstgenutzte Wohngebäude.
Bayern​Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Anlagen oder Batteriespeicher privater Haushalte.
Berlin​SolarPLUS S: Zuschüsse unter anderem für eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher. Der Speicher wird nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert.
BrandenburgDerzeit kein allgemeines Landesprogramm für private Haushalte; Förderangebote bestehen für bestimmte gewerbliche Vorhaben, etwa Parkplatz-, Agri- oder Floating-PV, teilweise mit Speicher.
Bremen​Kein allgemeiner Zuschuss für private Eigenheime; für Wohnungseigentümergemeinschaften besteht eine Kreditförderung ³, die PV-Anlagen und Speicher einbeziehen kann.
Hamburg​Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm speziell für private PV-Anlagen oder Batteriespeicher.
Hessen​PV-Anlagen-Darlehen der WIBank: Anträge sind möglich. Gefördert werden neue PV-Anlagen bis 20 kW für ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien; Batteriespeicher und Steuerungstechnik können zusammen mit der neuen Anlage mitfinanziert werden.
Mecklenburg-VorpommernDerzeit kein allgemeines Landesprogramm für klassische PV-Anlagen oder Batteriespeicher privater Haushalte; Förderangebote bestehen für bestimmte Unternehmen und Kommunen.
Niedersachsen​Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte.
Nordrhein-Westfalen​Derzeit keine allgemeine Speicherförderung für private Haushalte; einzelne Programme richten sich an besondere Vorhaben oder bestimmte Antragstellergruppen.
Rheinland-Pfalz​Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte.
SaarlandKein allgemeines Landesprogramm für private Haushalte; „PV-Speicher Saar“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert Speicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage.
Sachsen-AnhaltSAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ für größere Vorhaben: Gefördert werden unter anderem Stromspeicher, die mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp gekoppelt sind; für typische private Eigenheime daher nur eingeschränkt geeignet.
SachsenDerzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte.
Schleswig-Holstein​ Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte; der Bürgerenergiefonds betrifft gemeinschaftliche Bürgerenergieprojekte.
Thüringen Derzeit keine verlässlich bestätigte allgemeine Antragsmöglichkeit für private PV-Batteriespeicher; vor einer Investition sollte der aktuelle Programmstatus bei der zuständigen Förderstelle geprüft werden.

Gibt es in eurem Bundesland kein passendes Förderprogramm, können dennoch kommunale oder regionale Angebote bestehen. Da Förderbedingungen, Budgets und Antragsmöglichkeiten kurzfristig geändert werden können, solltet ihr euch vor der Beauftragung oder dem Kauf unmittelbar bei der zuständigen Förderstelle sowie bei eurer Stadt oder Gemeinde über den aktuellen Stand informieren. Häufig muss der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Installationsvertrags gestellt werden. 

Förderungen von Städten und Kommunen

Einige Städte und Gemeinden fördern weiterhin die Anschaffung von Stromspeichern. Die Programme sind regional begrenzt und häufig an die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaikanlage gebunden. Da Fördermittel und Antragsfenster kurzfristig ausgeschöpft oder geschlossen werden können, solltet ihr die aktuellen Bedingungen vor einer Bestellung oder Beauftragung unmittelbar bei der zuständigen Kommune prüfen. Aktuell bestehen unter anderem folgende kommunale Fördermöglichkeiten: 

Förderungen für PV und Speicher in Kombination

Weitere kommunale Programme fördern Stromspeicher nur in Verbindung mit der Installation einer Photovoltaikanlage oder knüpfen die Förderung an besondere Voraussetzungen. Dazu gehören aktuell insbesondere: 

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Häufig gestellte Fragen zur Stromspeicher-Förderung

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Quelle: BAB  

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix