Stromspeicher-Förderung: ein Überblick
Nicht nur Photovoltaikanlagen werden mit verschiedenen Programmen gefördert, es gibt auch Förderungen für Stromspeicher, die ihr an verschiedenen Stellen beantragen könnt. In diesem Artikel erhaltet ihr einen Überblick, welche bundesweiten, landesweiten oder kommunalen Förderprogramme ihr beantragen könnt.


- Warum die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll ist
- Steuervorteile bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
- Bundesweite Förderung für Stromspeicher
- Förderung von Stromspeichern auf Ebene der Bundesländer 2026
- PV und Speicher: Förderung in Berlin mit „SolarPlus“
- Hessen: PV-Anlagen-Darlehen (Förderung für PV und Speicher)
- Sachsenkredit: Förderung PV & Speicher
- Förderungen von Städten und Kommunen
- Förderungen für PV und Speicher in Kombination
- Häufig gestellte Fragen zur Stromspeicher-Förderung
Warum die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll ist
Es gibt einige stichhaltige Gründe, warum es sich lohnt, bei der Anschaffung einer PV-Anlage auch gleich einen Stromspeicher zu installieren:
Den Eigenverbrauch erhöhen: Mit einem Stromspeicher wird der Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms erhöht, denn ihr könnt ihn auch dann nutzen, wenn gerade keine Sonne scheint, also nachts oder an Tagen mit bewölktem Himmel.
Kosten sparen: Ohne Stromspeicher könnt ihr den überschüssig produzierten Strom zwar ins öffentliche Stromnetz einspeisen – für jede Kilowattstunde (kWh) erhaltet ihr seit August 2026 jedoch nur noch 7,70 Cent (für Dachanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW) und die Einspeisevergütung wird in den nächsten Jahren immer geringer ausfallen. Abends oder an dunklen Tagen ohne Sonnenschein müsst ihr den Strom dann aus dem Netz beziehen – bei Kosten von durchschnittlich 30 Cent pro kWh. Mit jeder Kilowattstunde, die ihr tagsüber einspeist und abends wieder aus dem Netz bezieht, macht ihr also rein rechnerisch ein Minus von ca. 22 Cent. Daher ist es sinnvoller, den eigenen Strom auch selbst zu verbrauchen und auf lange Sicht bares Geld zu sparen. Mit einem Stromspeicher amortisiert sich die gesamte PV-Anlage auch schneller, weil mehr Strom kostenlos genutzt werden kann.
Unabhängigkeit von den Strompreisen: Je mehr selbstproduzierten Strom ihr verbraucht, desto weniger müsst ihr aus dem Netz beziehen und umso unabhängiger werdet ihr von Preisschwankungen am Strommarkt.
Mehr erneuerbare Energien nutzen: Nutzt ihr euren eigens produzierten Solarstrom, steigert ihr den Anteil erneuerbarer Energie in eurem Haushalt und könnt gleichzeitig Stromkosten sparen.
Eine Wärmepumpe mit Stromspeicher sinnvoll nutzen: Wärmepumpen werden mit Strom betrieben. Diesen Strom aus dem herkömmlichen Stromnetz zu beziehen, kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es sich dabei um Ökostrom* handelt, welcher zu 100 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis besteht. Unabhängiger werdet ihr auch hier, wenn ihr den Strom mit einer PV-Anlage produziert, den Überschuss im Speicher vorhaltet und damit die Wärmepumpe betreibt, die das Haus heizt und für Warmwasser sorgt.
Steuervorteile bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
Das Finanzamt macht es euch seit 2023 einfach, PV-Anlagen und Stromspeicher zu nutzen, denn einerseits gilt beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen ein Nullsteuersatz für die Umsatzsteuer, andererseits zahlt ihr auch keine Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung und den selbst verbrauchten Strom der Anlage, wenn ihr diese in das allgemeine Stromnetz einspeist. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt grundsätzlich eine Grenze von bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit; daneben ist eine personenbezogene Gesamtgrenze von 100 kWp zu beachten. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt insbesondere vom Standort, der Nutzung des Gebäudes und der Größe der Anlage ab. Je nach Größe der Anlage macht sich das im Gesamtpreis, besonders in den Anschaffungskosten, positiv bemerkbar.
Bundesweite Förderung für Stromspeicher
Wenn ihr euch einen Stromspeicher zulegen möchtet, könnt ihr diese Anschaffung durch einen Kredit bei der KfW oder durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten vom BAFA fördern lassen.
Kredit bei der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" Kredite für Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen sowie Batteriespeichersysteme an. Dabei ist die Anschaffung einer PV-Anlage mit Speicher förderungswürdig, wenn ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist oder verkauft wird. Ein Stromspeicher allein ist für Privatpersonen grundsätzlich nicht als eigenständiges Vorhaben förderfähig. Für Unternehmen und andere Antragsteller können abweichende Voraussetzungen gelten.
Den Kredit schließt ihr nicht direkt mit der KfW ab, sondern mit einer Bank oder Sparkasse, die mit der KfW zusammenarbeitet. Am besten fragt ihr also zunächst bei eurer Hausbank nach, ob sie KfW-Kredite vergibt. Noch bevor ihr den Stromspeicher kauft, solltet ihr mit dem Förderassistenten der KfW den Kreditantrag vorbereiten. Mit dem vorbereiteten Antrag vereinbart ihr dann mit eurer Bank die genauen Kreditkonditionen.
Eine gesonderte Seite informiert euch über die jeweils aktuellen Zinskonditionen für den KFW-Kredit 270.
Förderung von Kosten einer Energieberatung durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert keine Batteriespeicher oder stromerzeugenden Anlagen¹. Es ist jedoch möglich, eine Förderung für Energieberatungskosten in Anspruch zu nehmen: Ein:e Energieberater:in zeigt euch dabei auf, welche Maßnahmen zur Energieeffizienz bei eurem Haus am besten ergriffen werden sollten.
Förderungsberechtigt sind neben Eigenheimbesitzer:innen und anderen auch Mieter:innen, die eine Erlaubnis zur Installation einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers von dem oder der Eigentümer:in vorweisen können.
Die Förderung kann die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ausmachen. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten beträgt die Fördersumme ebenfalls die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 850 Euro.
Generelle Informationen zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude findet ihr auf der Website des BAFA. Von dort gelangt ihr auch zum Antragsformular.
Förderung von Stromspeichern auf Ebene der Bundesländer 2026
Leider bieten inzwischen nur noch wenige Bundesländer eine Förderung von Stromspeichern an. In Berlin, Hessen und Sachsen gibt es vom Land immerhin eine Förderung von Speichern im Verbund mit einer PV-Anlage.
| Bundesland | Speicherförderung auf Bundeslandebene |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte; das frühere Programm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist beendet. Das L-Bank-Programm “Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik”² bietet ein zinsgünstiges Förderdarlehen für private, selbstgenutzte Wohngebäude. |
| Bayern | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Anlagen oder Batteriespeicher privater Haushalte. |
| Berlin | SolarPLUS S: Zuschüsse unter anderem für eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher. Der Speicher wird nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. |
| Brandenburg | Derzeit kein allgemeines Landesprogramm für private Haushalte; Förderangebote bestehen für bestimmte gewerbliche Vorhaben, etwa Parkplatz-, Agri- oder Floating-PV, teilweise mit Speicher. |
| Bremen | Kein allgemeiner Zuschuss für private Eigenheime; für Wohnungseigentümergemeinschaften besteht eine Kreditförderung ³, die PV-Anlagen und Speicher einbeziehen kann. |
| Hamburg | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm speziell für private PV-Anlagen oder Batteriespeicher. |
| Hessen | PV-Anlagen-Darlehen der WIBank: Anträge sind möglich. Gefördert werden neue PV-Anlagen bis 20 kW für ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien; Batteriespeicher und Steuerungstechnik können zusammen mit der neuen Anlage mitfinanziert werden. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Derzeit kein allgemeines Landesprogramm für klassische PV-Anlagen oder Batteriespeicher privater Haushalte; Förderangebote bestehen für bestimmte Unternehmen und Kommunen. |
| Niedersachsen | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte. |
| Nordrhein-Westfalen | Derzeit keine allgemeine Speicherförderung für private Haushalte; einzelne Programme richten sich an besondere Vorhaben oder bestimmte Antragstellergruppen. |
| Rheinland-Pfalz | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte. |
| Saarland | Kein allgemeines Landesprogramm für private Haushalte; „PV-Speicher Saar“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert Speicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage. |
| Sachsen-Anhalt | SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ für größere Vorhaben: Gefördert werden unter anderem Stromspeicher, die mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp gekoppelt sind; für typische private Eigenheime daher nur eingeschränkt geeignet. |
| Sachsen | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte. |
| Schleswig-Holstein | Derzeit kein allgemeines Landesförderprogramm für PV-Batteriespeicher privater Haushalte; der Bürgerenergiefonds betrifft gemeinschaftliche Bürgerenergieprojekte. |
| Thüringen | Derzeit keine verlässlich bestätigte allgemeine Antragsmöglichkeit für private PV-Batteriespeicher; vor einer Investition sollte der aktuelle Programmstatus bei der zuständigen Förderstelle geprüft werden. |
Gibt es in eurem Bundesland kein passendes Förderprogramm, können dennoch kommunale oder regionale Angebote bestehen. Da Förderbedingungen, Budgets und Antragsmöglichkeiten kurzfristig geändert werden können, solltet ihr euch vor der Beauftragung oder dem Kauf unmittelbar bei der zuständigen Förderstelle sowie bei eurer Stadt oder Gemeinde über den aktuellen Stand informieren. Häufig muss der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Installationsvertrags gestellt werden.
Förderungen von Städten und Kommunen
Einige Städte und Gemeinden fördern weiterhin die Anschaffung von Stromspeichern. Die Programme sind regional begrenzt und häufig an die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaikanlage gebunden. Da Fördermittel und Antragsfenster kurzfristig ausgeschöpft oder geschlossen werden können, solltet ihr die aktuellen Bedingungen vor einer Bestellung oder Beauftragung unmittelbar bei der zuständigen Kommune prüfen. Aktuell bestehen unter anderem folgende kommunale Fördermöglichkeiten:
Gemeinde Steinhagen: Förderprogramm Klimaschutz – derzeit keine Förderung von PV-Anlagen oder Batteriespeichern; die aktuelle Förderung umfasst andere Klimaschutzmaßnahmen.
Stadt Düsseldorf: Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf – derzeit können keine neuen Förderanträge gestellt werden; das Programm wird überarbeitet.
Stadt Elmshorn: Förderprogramm Klimaschutzfonds – die Mittel des seit 1. April 2026 laufenden Förderfensters für PV-Anlagen und Batteriespeicher sind ausgeschöpft. Das; das nächste Antragsfenster soll am 1. Oktober 2026 öffnen; zuletzt waren für Batteriespeicher Zuschüsse von bis zu 500 Euro vorgesehen.
Stadt Frankfurt am Main: Förderprogramm Klimabonus – Anträge für Solaranlagen und Batteriespeicher sind möglich; Batteriespeicher werden nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Mit der Maßnahme darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.
Stadt Marburg: Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen – das Programm ist ausgesetzt; neue Vorhaben sind nicht förderfähig. Für bis zum 31. August 2025 beauftragte Maßnahmen können Anträge unter den Übergangsbedingungen noch bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Stadt Troisdorf: Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – derzeit keine Antragstellung möglich. Im Haushaltsentwurf sind für 2026 und 2027 keine Mittel vorgesehen; die endgültige Entscheidung des Stadtrats ist für Oktober 2026 angekündigt.
Stadt Waiblingen: Förderprogramm Klimaschutz – seit dem 24. Juni 2026 geschlossen; neue Anträge werden nicht angenommen. Über eine Fortführung soll im Haushaltsplanverfahren beraten werden.
Förderungen für PV und Speicher in Kombination
Weitere kommunale Programme fördern Stromspeicher nur in Verbindung mit der Installation einer Photovoltaikanlage oder knüpfen die Förderung an besondere Voraussetzungen. Dazu gehören aktuell insbesondere:
Gemeinde Seefeld: Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet – das kommunale Energieförderprogramm wird 2026 fortgeführt. Vor Antragstellung sollten Fördergegenstand, Förderhöhe und verfügbare Mittel anhand der aktuellen Richtlinie geprüft werden.
Gemeinde Unterhaching: Förderprogramm Energiesparen & Klimaschutz – für Batteriespeicher in Bestandsgebäuden beträgt der Zuschuss 10 % der Nettoinvestitionskosten, höchstens 1.000 Euro. Der Antrag muss vor Bestellung oder Auftragsvergabe gestellt werden.
Stadt Neuburg an der Donau: Förderung Photovoltaik – gefördert werden PV-Anlagen von 2 bis 30 kWp zusammen mit einem Batteriespeicher von mindestens 4 kWh. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kWp, höchstens 400 Euro.
Stadt Stuttgart: Stuttgarter Solaroffensive – Batteriespeicher werden zusammen mit neuen PV-Anlagen gefördert. Die für 2026 verfügbaren Mittel sind bereits ausgeschöpft; Anträge können weiterhin eingereicht werden, eine Auszahlung ist jedoch nur bei Verfügbarkeit weiterer Mittel möglich.
Häufig gestellte Fragen zur Stromspeicher-Förderung
Quelle: BAB
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix


