Solarspitzengesetz: Das ändert sich für neue PV-Anlagen
Die erneuerbaren Energien tragen mit einem immer größeren Anteil zum Strommix in Deutschland bei – auch ihr seid mit eurer Photovoltaikanlage Teil der Energiewende. Nun geht es darum, die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz flexibler zu machen und die Verbreitung von sogenannten Smart Metern zu beschleunigen, damit das Netz nicht überlastet wird. Seid ihr gerade dabei eine PV-Anlage zu planen? Dann erfahrt hier, wie euch das Solarspitzengesetz betrifft und wie ihr euch perfekt auf darauf vorbereiten könnt, um das meiste für euch rauszuholen.

Das Wichtigste in Kürze zum Solarspitzengesetz
Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025.
Neue Anlagen müssen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein.
Anlagen ohne Steuerbox dürfen vorerst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
Bei neuen Anlagen entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten mit negativen Strompreisen.
Dafür wurde der Zugang zur Direktvermarktung stark vereinfacht.
Hintergrund: Der Ausbau von Photovoltaik steigt
Das Solarspitzengesetz 2025 ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und soll die Integration von Solarstrom in das Netz verbessern. Mit der EnWG Novelle wurden auh Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) geändert. Das wird nötig, weil Photovoltaikanlagen in der Vergangenheit den Strom in der Regel ungesteuert in das Netz eingespeist haben.
Da Solarstrom aber nicht stetig produziert wird, sondern nur dann, wenn auch die Sonne scheint, könnte es zu Überlastungen des öffentlichen Stromnetzes kommen – eben dann, wenn viel Strom auf einmal eingespeist wird und ein Überangebot entsteht.
Das Solarspitzengesetz hat deshalb unter anderem zum Ziel, das öffentliche Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und sie mit einem Energiemanagementsystem “netzdienlich” zu machen. Das heißt, das Gesetz sorgt dafür, dass die PV-Anlagen das Netz nicht überlasten, sondern zur Stabilisierung beitragen. Für euch als Betreiber*innen einer PV-Anlage wird aber auch noch einmal klarer, wie sinnvoll es ist, die eigene Anlage um einen Solarspeicher zu ergänzen, um so den Eigenverbrauch zu maximieren.
Ab wann gilt das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen und am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz trat am 25. Februar 2025 in Kraft und betrifft alle PV-Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Einspeisevergütungen und sind von den neuen Begrenzungen weitgehend nicht betroffen. Ältere Solaranlagen können jedoch freiwillig nach den Vorgaben des Solarspitzengesetzes betrieben werden. Als Anreiz hierfür erhöht sich dann die bisherige Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Welche Anforderungen gelten für neue Solaranlagen
Das Solarspitzengesetz bringt mehrere neue Anforderungen für Photovoltaikanlagen, die nach seinem Inkrafttreten installiert werden:
Smart Meter und Steuerbox verpflichtend
Neue PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 kWp und 100 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und Steuerboxen ausgestattet sein.
Smart Meter (also digitale Stromzähler mit Kommunikationseinheit) messen den Stromverbrauch und die Energieproduktion der PV-Anlage in viertelstündlichen Intervallen. So wird transparent, was eure Anlage wann leistet. Das kann euch auch helfen, die Anlage zu optimieren.
Die Steuerboxen tragen zur Netzstabilität bei: Wenn einmal zu viel Strom ins Netz eingespeist wird, kann der Netzbetreiber gegensteuern, indem er bei bestimmten Anlagen die Einspeisung ins Netz drosselt. Im Fachjargon wird auch von der „Abregelung“ der PV-Anlagen gesprochen.Einspeisebegrenzung für Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox
Neue Anlagen, die ohne diese beiden Steuerelemente installiert werden, dürfen nur 60 Prozent ihrer Einspeiseleistung (nicht 60 Prozent der gerade verfügbaren Strommenge, die eingespeist werden kann) in das öffentliche Netz einspeisen. Für die meisten Haushalte haben die neuen Regeln allerdings keinerlei Nachteile. Denn euer Eigenverbrauch ist dadurch nicht eingeschränkt. Ihr könnt weiterhin euren selbst erzeugten Strom uneingeschränkt verbrauchen oder speichern.Was geht denn an Strom wirklich verloren?
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat berechnet, wie viel Solarstrom durch die Begrenzung verloren geht. Ohne Speicher und bei voller Einspeisung ins Netz gehen zwischen 1,1 Prozent (bei West-Ost-Ausrichtung) und 9,0 Prozent (bei Südausrichtung) der Strommenge verloren. Mit einem Batteriespeicher, einem Energiemanagementsystem und einer prognosebasierten Ladung lassen sich diese Verluste aber deutlich verringern. Dann wird der Effekt selbst bei Südausrichtung nahezu 0 sein.
Solche hohen Verluste (bis zu 9 Prozent) kommen nur selten vor – nämlich dann, wenn eine Solaranlage in Südausrichtung ohne Speicher den gesamten Strom ins Netz einspeist. In der Praxis haben aber fast alle neuen Solaranlagen einen Speicher, um mehr Strom selbst zu nutzen und nicht voll in das Netz einzuspeisen.¹
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Eure bestehende Anlage ist zunächst einmal nicht betroffen: Ihr müsst also keine Steuerungselemente einbauen, wenn ihr das nicht wollt. Auch ändert sich bei der Einspeisevergütung nichts, was bedeutet, dass ihr auch in Zeiten mit negativen Strompreisen weiter die Einspeisevergütung erhaltet.
Ihr könnt aber freiwillig umrüsten. Ihr profitiert dann davon, dass die Einspeisevergütung bis zum Ende des Förderungszeitraums um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöht wird. Diesem Angebot einer Fördererhöhung muss die EU jedoch noch zustimmen.
Aber auch von der erhöhten Förderung abgesehen, lohnt es sich, über die Installation eines Smart Meters nachzudenken, denn dieser ermöglicht euch, von dynamischen Stromtarifen zu profitieren.
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Mehr zum StromWalletWie hoch sind die Kosten für die Umrüstung?
Rein theoretisch soll der Messstellenbetreiber (MSB) für den Einbau eines Smart Meters „außer der Reihe“, also auf freiwilliger Basis, maximal 100 Euro in Rechnung stellen. Da dieser Preis aber nicht gesetzlich festgeschrieben ist, sind die Einbaupreise oftmals wesentlich höher. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorab genau darüber zu informieren, was euer aktueller Messstellenbetreiber für den Einbau nimmt. Es ist auch möglich, zu einem MSB zu wechseln, der geringere Kosten für den vorzeitigen Einbau des Smart Meters veranschlagt.
Auch eine Steuerbox, die ihr freiwillig installieren lassen wollt, kann teuer werden. Deshalb ist auch hier geraten, sich über verschiedene Angebote zu informieren. Es lohnt sich also für euch, insgesamt gegenzurechnen, ob sich die Umrüstung – abhängig von Größe und geschätzter Restlaufzeit eurer PV-Anlage – überhaupt lohnt. Bei LichtBlick könnt ihr euch übrigens zurücklehnen: Wir übernehmen beim Kauf des SolarPakets die Installation und Einbau der notwendigen Systeme wie Smart Meter und Steuerbox. LichtBlick übernimmt dann auch den Messstellenbetrieb. Das ist nicht nur günstiger als direkt beim Netzbetreiber, sondern geht auch deutlich schneller. Aufgrund der großen Nachfrage nach Smart Metern kann der Einbau beim Netzbetreiber bis zu 6-9 Monaten dauern.
Was ändert sich bei der Einspeisevergütung?
Bisher war es so, dass ihr die Einspeisevergütung auch für die Zeiträume bekamt, in denen negative Strompreise herrschten. Negative Strompreise entstehen dann, wenn etwa an sonnigen, windigen Tagen ein Überangebot an Strom verfügbar ist. Im Jahr 2024 gab es immerhin 457 Stunden mit Negativ-Preisen – so viele wie noch nie. Für Anlagen, die bereits vor dem 25. Februar 2025 installiert wurden, ändert sich die Regelung nicht, ihr erhaltet also weiter durchgehend die Einspeisevergütung.
Wenn ihr eure Anlage nach dem 25.02. installiert, erhaltet ihr in Zeiten mit negativen Strompreisen vorerst keine Einspeisevergütung mehr. Die Zeitspanne ohne Einspeisevergütung geht euch jedoch nicht verloren, sondern wird an das Ende der 20-jährigen EEG-Förderdauer angehängt. Dank Smart Meters ist auf die Viertelstunde genau nachvollziehbar, wann ihr eine Einspeisevergütung bekommt und wann nicht.
Solarspitzengesetz: Was kosten Smart Meter und Steuerbox?
Der Einbau von Smart Meter und Steuerbox kostet euch nichts, wenn er verpflichtend ist – wie bei neuen PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes installiert werden.
Die jährlichen Kosten für den Smart Meter werden mit dem Solarspitzengesetz allerdings teurer. Die alte Staffelung nach Leistung der PV-Anlage² wird beibehalten, nur jetzt mit höheren Preisen. Steuerboxen dürfen hingegen unabhängig von der Größe der Anlage maximal 50 Euro im Jahr kosten:
Leistung PV-Anlage | Kosten Smart Meter | Kosten Steuerbox max. |
---|---|---|
bis 15 kWp | 50 € | 100 € |
15 kWp bis 25 kWp | 110 € | 160 € |
25 kWp bis 100 kWp | 140 € | 190 € |
Warum ist ein Stromspeicher nun doppelt attraktiv?
Mit einem Stromspeicher nutzt ihr ohnehin schon auf die cleverste Art und Weise den selbst erzeugten Strom: Der Stromspeicher wird mit dem überschüssigen Strom gefüllt, den ihr nicht im Haushalt oder fürs Auto braucht. Nur der Rest des Stroms landet im Netz. Euer Vorteil: Ihr spart mehr Geld, denn der eigene Solarstrom ist günstiger als die derzeitigen Durchschnittspreise am Strommarkt. Der Vorteil fürs Stromnetz: Wenn ihr den Strom in Zeiten mit viel Sonnenlicht zunächst in Akkus zwischenspeichert, kommt es zu weniger Einspeisespitzen, die das Netz überlasten könnten.
Mit dem Solarspitzengesetz ist nun aber auch eine andere Möglichkeit der Stromspeicherung möglich. Denn ab jetzt könnt ihr auch günstigen Strom aus dem Netz im Stromspeicher zwischenlagern, um ihn zu Zeiten zu verkaufen, wenn der Netzstrom wieder teurer ist. Voraussetzung für diese neue Nutzung des Speichers ist allerdings, dass ihr an der Direktvermarktung eures selbst erzeugten Stroms teilnehmt (mehr dazu siehe weiter unten).
Sehr spannend ist, dass ihr nun sogar die Speicher eurer E-Autos („bidirektionale Ladesysteme“) nutzen könnt, um überschüssigen Strom zu speichern und später wieder abzugeben.
Was ändert sich bei der Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung wird mit dem Solarspitzengesetz einfacher und flexibler. Um an der Direktvermarktung teilzunehmen, schließt ihr einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der für euch euren überschüssigen Strom an der Börse zu den günstigsten Konditionen verkauft.
Das Gesetz vereinfacht die Bürokratie bei der Direktvermarktung: Als Betreiber*innen von PV-Anlagen mit unter 100 Kilowatt Peak installierte Leistung könnt ihr euren Strom nun unkomplizierter verkaufen – möglichst zu Zeiten, wenn der Börsenpreis hoch ist.
Wenn ihr den Strom doch einmal zu Zeiten einspeisen müsst, zu denen der Strompreis niedrig ist, erhaltet ihr eine Geldsumme, die so hoch ist wie die Einspeisevergütung, die ihr ohne Teilnahme an der Direktvermarktung beziehen könntet. Euch entsteht durch die Direktvermarktung also kein Verlust gegenüber der EEG-Förderung.
Strom, den ihr günstig gekauft und gespeichert habt, zu teureren Preisen wiederverkaufen.
Auch ältere Solaranlagen, die technisch nicht auf dem neuesten Stand sind, könnt ihr jetzt für die Direktvermarktung nutzen.
Fazit: Photovoltaik hat seinen festen Platz im Strommix
Dass das Solarspitzengesetz nötig wurde, lässt sich als Indikator dafür betrachten, dass die Energiewende tatsächlich funktioniert. Bisher mussten vom Gesetzgeber finanzielle Anreize gesetzt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit der Photovoltaik voranzutreiben. Der Ausbau läuft und wird – wenn auch abnehmend – weiter gefördert, weil die selbst gesteckten Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes bis 2032 noch nicht erreicht sind.
Inzwischen geht es aber auch darum, die neu gewonnenen Energiequellen so ins Netz zu integrieren, dass dieses stabil und stetig Strom liefert. Das ist dann ein bisschen so wie vor der Energiewende – aber unter ganz anderen Vorzeichen, nämlich smart vernetzt und immer unabhängiger von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas.
Wirtschaftlich betrachtet ändert sich auch für PV-Anlagen nicht viel, die nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes installiert werden: Zwar fällt die Einspeisevergütung weg für die Zeiträume, in denen sich an der Strombörse negative Strompreise ergeben, aber dafür eröffnet die Möglichkeit zur Direktvermarktung des selbst produzierten Stroms mindestens gleichwertige Verdienstmöglichkeiten.
Das funktioniert aber nur, wenn die eigene PV-Anlage um einen Stromspeicher ergänzt und smart gesteuert wird.
Für die meisten Haushalte bringen die neuen Regeln keine Einschränkungen. Euer eigener Stromverbrauch bleibt davon unberührt – ihr könnt den selbst erzeugten Strom weiterhin ohne Einschränkungen nutzen oder speichern.

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Quelle: Gesetze im Internet