Förderung von Photovoltaik in Berlin 2024
Mit 1.830 Sonnenstunden im Jahr 2023¹ zählt Berlin zu den sonnenreicheren Bundesländern in Deutschland. Die perfekte Grundlage, um mit einer Photovoltaikanlage selbst Solarstrom zu produzieren. Welche Photovoltaik Förderungen es im Land Berlin gibt und wie ihr davon profitiert, lest ihr im Ratgeber.
Klimaneutral bis 2045: der Berliner Masterplan
Das erklärte Ziel der Landeshauptstadt Berlin ist es, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Der Ausbau der Solarenergie ist dabei ein wesentlicher Baustein, denn laut Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) ist es möglich, in Berlin bis zu 25 Prozent der Bruttostromerzeugung durch solare Systeme zu bewerkstelligen. Damit das gelingt, wurde der Masterplan Solarcity ins Leben gerufen, der verschiedene Maßnahmen bündelt.
Diese Möglichkeiten habt ihr in Berlin
Eine dieser Maßnahmen ist das Förderprogramm SolarPlus. Es erweitert das im Jahr 2022 ausgelaufene Programm EnergiespeicherPLUS und führt es fort. Mit SolarPlus werden unter anderem Gutachten und Machbarkeitsstudien, Steckersolargeräte und Photovoltaikanlagen für denkmalgeschützte Häuser und Fassaden gefördert.
Neben der landesbezogenen Förderung für Photovoltaik profitiert ihr in Berlin auch von Unterstützung auf Bundesebene. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt etwa zinsgünstige Kredite, mit denen ihr eure PV-Anlage, die Planung und Installation sowie Batteriespeicher finanzieren könnt. Außerdem erhaltet ihr eine Einspeisevergütung, wenn ihr euren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist. Alle genannten Fördermöglichkeiten können die Kosten für eure Photovoltaikanlage senken.
Mit dem SolarPaket von LichtBlick erhaltet ihr alle Komponenten aus einer Hand.
Masterplan Solarcity: Solarförderung in Berlin durch SolarPlus
Im Zuge des Masterplans SolarCity wurde das Förderprogramm SolarPlus ins Leben gerufen. Es wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) Business Team GmbH umgesetzt. Mit SolarPlus wird der Ausbau von Photovoltaik in Berlin durch Förderungen unterstützt. So sollen Bürger*innen ermutigt werden, in Solarenergie zu investieren und damit das Klima zu schützen. Neben Gutachten, Konzepten, Studien, bestimmten PV-Anlagen und Batteriespeichern werden seit Februar 2023 auch Steckersolargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) gefördert. Die genauen Fördervoraussetzungen für Ein- und Zweifamilienhäuser und die Fördervoraussetzungen für Mehrfamilienhäuser könnt ihr auf der Förderwebsite der IBB nachlesen. Beachtet, dass der Projektstart erst erfolgen sollte, nachdem die IBB den Zuwendungsbescheid verschickt hat. Ein Start nach Bestätigung des Antragseingangs ist ebenfalls auf eigenes Risiko möglich.
Die IBB bietet verschiedene Fördermodule an:
Modul | Fördergegenstand | Was wird genau gefördert? | Förderhöhe |
---|---|---|---|
A1 | Dachgutachten | Erstellung eines Gutachtens | • Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften (WEG), kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 € |
A2 | Machbarkeitsstudie | Erstellung der Studie | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 € |
A3 | Zähler- und Messkonzepte | Erstellung des Konzepts | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 € |
A4 | Steuerberatung | Erstberatung für die Veranlagung einer PV-Anlage | pauschal 226,10 € |
B1 | Messplätze | z. B. Zählerschränke | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 10.000 € |
B2 | Zusammenlegung von Hausanschlüssen | • Rückbau von alten Hausanschlüssen und Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses sowie Materialkosten für ggf. stärkere Kabel • Arbeitsaufwand • Planungskosten | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 € |
C1 | Stromspeicher (Kauf) | • Investitionskosten für Stromspeicher und Energiemanagementsystem • Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw. zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichter • Installation des Speichers, des Energiemanagementsystems und des Wechselrichters | • Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern: 300 € je nutzbarer kWh; max. 15.000 € • Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 30.000 € |
C2 | Stromspeicher (Pacht/Leasing) | Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers | 300 € je nutzbarer kWh; max. 15.000 € |
D1 | Denkmalgerechte PV | Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt |
D2 | Fassaden-PV | Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 30.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt |
D3 | Gründach-PV | Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen) | • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt |
E | Steckersolargeräte | Investitionskosten für ein neues Steckersolargerät /Wohnung oder Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus und/oder ein neues Steckersolargerät/Garten | max. 500 €/Steckersolargerät, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Wie beantrage ich die Förderung SolarPlus?
Die Förderung SolarPlus für Photovoltaik beantragt ihr in Berlin ganz einfach online. Geht dabei wie folgt vor:
Konditionen prüfen
Versichert euch vor der Planung, ob ihr für eine Förderung infrage kommt. Sprecht dazu auch mit der Kundenberatung der IBB, wenn ihr euch nicht sicher seid.Unterlagen sammeln
Für die Beantragung sind je nach Modul verschiedene Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen ihr zur Antragstellung benötigt, erklärt euch die IBB.Antrag einreichen
Füllt den elektronischen SolarPlus-Antrag bei der IBB aus. Beachtet dabei, dass ihr für Steckersolargeräte ein abweichendes Formular ausfüllen müsst.Gut zu wissen
Das SolarPaket von LichtBlick enthält neben der SolarAnlage auch einen StromSpeicher, das StromWallet und das GateWay. Und es kann gefördert werden. Informiert euch über das SolarPaketFür Berlin und bundesweit: Photovoltaik-Förderung der KfW
Neben der landesspezifischen Förderung profitiert ihr auch von bundesweiten Förderungen für Solaranlagen, zum Beispiel durch die KfW. Eure PV-Anlage in Berlin finanziert ihr dann mit dem zinsgünstigen Kredit des Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Damit erhaltet ihr Unterstützung unter anderem bei der Finanzierung einer PV-Anlage, ihrer Planung und Installation oder eines Batteriespeichers. Die Höhe des Zinssatzes wird anhand eures Standorts, eurer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten ermittelt. Beachtet, dass je höher eure Risikoklasse ist, desto mehr Zinsen ihr auch bezahlt.
Den Antrag für die KfW-Förderung stellt ihr direkt bei eurer Bank. Sprecht eure*n Bankberater*in direkt auf die Förderungsmöglichkeit an. Beachtet, dass ihr vor Bewilligung der Förderung noch keine Investitionen tätigen solltet.
Werden Stromspeicher in Berlin gefördert?
Ja, auch für Stromspeicher könnt ihr eine Förderung aus dem Förderprogramm SolarPlus erhalten – egal, ob ihr den Stromspeicher direkt gemeinsam mit der Solaranlage kauft oder ihn später nachrüstet. Auch gepachtete bzw. geleaste Geräte werden gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich danach, welches Haus ihr besitzt und ob ihr Privatpersonen seid: Beim Kauf eines Stromspeichers erhalten Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern je 300 Euro pro nutzbare Kilowattstunde, maximal jedoch 15.000 Euro. Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern und kleinen Unternehmen erhalten 65 Prozent, mittlere Unternehmen 55 Prozent und große Unternehmen 45 Prozent, jedoch maximal 30.000 Euro. Bei der Pacht bzw. beim Leasing eines Speichers erhaltet ihr 300 Euro je nutzbare Kilowattstunde, maximal jedoch 15.000 Euro.
Gut zu wissen
Beachtet, dass LichtBlick euch die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammenstellt, sie sich aber jederzeit ändern können. Prüft deshalb die Konditionen, bevor ihr eure Anlage plant und den Antrag stellt.Solardachpflicht in Berlin
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Solardachpflicht. Sie betrifft Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen wesentliche Umbauten am Dach vorgenommen werden, sofern die Umsetzung wirtschaftlich und technisch möglich ist. Sie gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Voraussetzung ist, dass die Gebäude mindestens 50 Quadratmeter Nutzfläche haben. Bei Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei Bestandsbauten 30 Prozent der Nettodachfläche von einer Photovoltaikanlage bedeckt sein. Für Bestandsbauten gilt zudem eine Mindestleistung der PV-Anlagen:
bei Wohngebäuden mit maximal 2 Wohnungen: 2 Kilowatt
bei Wohngebäuden mit mindestens 3 und maximal 5 Wohnungen: 3 Kilowatt
bei Wohngebäuden mit mindestens 6 und maximal 10 Wohnungen: 6 Kilowatt
Seid ihr von der Solardachpflicht in Berlin betroffen, könnt ihr euch dazu im Solarzentrum kostenfrei beraten lassen. Mit der SolarPlus-Förderung für Photovoltaik bekommt ihr in Berlin zudem finanzielle Unterstützung. Diese gilt für den Kauf oder das Leasing von Stromspeichern und für denkmalgerechte PV-Anlagen, für Fassaden- oder Gründach-PV. Auch die Vorbereitung (z. B. Gutachten oder Studien) wird von SolarPlus unterstützt.
Einspeisevergütung als weitere Fördermaßnahme
Die Einspeisevergütung ist ebenfalls eine Möglichkeit zur Förderung eurer Solaranlage. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ihr ins öffentliche Stromnetz einspeist, erhaltet ihr einen Geldbetrag: Momentan sind das bei Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowatt-Peak 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Ab 10 Kilowatt-Peak beträgt die Vergütung 6,95 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung (Stand: September 2024). Ausblick: Ab dem 1. Januar 2025 treten womöglich wichtige Änderungen bei der Einspeisevergütung und EEG-Förderung in Kraft und der Gesetzgeber möchte die Förderung schrittweise zurückfahren. Stattdessen soll mehr auf pauschale Investitionsförderung gesetzt werden. Mehr zur Einspeisevergütung und den Neuerungen in 2025 gibt es in unserem Ratgeber.Mehr zur EinspeisevergütungSo profitiert ihr von den Kostenvorteilen bei LichtBlick
Die Finanzierung einer PV-Anlage ist keine leichte Aufgabe. Doch LichtBlick will euch bestmöglich bei eurer Investition unterstützen. Im ersten Schritt könnt ihr die Kosten für eure Solaranlage mithilfe des Solarrechners ermitteln. Damit erhaltet ihr einen ersten Überblick über die anstehenden Ausgaben. Zusätzlich unterstützt euch das StromWallet, indem es eure Stromkosten um bis zu 89 % senkt.² Der intelligente Dienst ist Teil eures SolarPakets und sorgt dafür, dass ihr von optimalen Preisen bei der Stromeinspeisung und beim Strombezug profitiert. Hierzu beobachtet das StromWallet die Preise am Strommarkt ganz genau: Wenn sie steigen, kann euer Stromüberschuss möglichst teuer verkauft werden. Und wenn sie fallen, lässt sich euer Stromspeicher smart und günstig aufladen.³Ihr wollt euren eigenen Solarstrom produzieren?
Dann informiert euch jetzt über das SolarPaket von LichtBlick und erhaltet alle Komponenten aus einer Hand! Mit SolarAnlage, StromSpeicher, StromWallet und GateWay seid ihr bestens ausgerüstet und produziert euren eigenen Strom – klimafreundlich und kostengünstig.
Jetzt SolarPaket von LichtBlick entdeckenNoch Fragen zur Förderung von Photovoltaik in Berlin? Hier gibt’s Antworten!
Quelle: DWD
Angaben jeweils im Vergleich zu kein Solar, Energiekosten berechnet mit 41,47 ct/kWh Arbeitspreis und 204,50 € jährlichem Grundpreis (ohne StromWallet) und dynamischen Preisen gemäß EPEX Intraday Auktion (mit StromWallet). Einspeisevergütung mit aktuellen EEG Einspeisevergütungssätzen. Alle Preise inkl. MwSt.
Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.
Quelle: IBB Business Team
Quelle: Berlin.de