PV-Anlage anmelden: Fristen, Formulare und Ablauf
Eine Photovoltaikanlage liefert sauberen Strom frei Haus. Um sie in Betrieb nehmen zu können, sind jedoch verschiedene Anmeldungen notwendig. Wo, wie und innerhalb welcher Frist ihr eure PV-Anlage anmelden müsst, erfahrt ihr hier.
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Die Anmeldung der PV-Anlage ist Pflicht
Mithilfe einer Photovoltaikanlage senkt ihr eure Stromkosten und schont gleichzeitig das Klima. Eure Stromüberschüsse werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wo er allen zugutekommt. Dafür erhaltet ihr eine Einspeisevergütung. Ganz ohne bürokratischen Aufwand geht das jedoch nicht: Als Anlagenbetreiber*innen – egal ob gewerblich oder privat – kommt ihr mit verschiedenen Institutionen in Berührung. Damit technisch und administrativ alles funktioniert, müsst ihr eure PV-Anlage anmelden. Versäumt ihr die Fristen, verliert ihr nicht nur euren Anspruch auf die Einspeisevergütung, sondern riskiert auch hohe Bußgelder. Damit alles rund läuft, hat LichtBlick die wichtigsten Informationen zur Anmeldung für euch zusammengefasst.
Auf einen Blick: Wo müsst ihr eure PV-Anlage anmelden?
Egal, ob es sich um ein kleines Balkonkraftwerk oder um eine größere Anlage handelt: Sobald eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz besteht, müsst ihr eure Solaranlage anmelden. Das gilt auch, wenn ihr gar keinen Strom einspeisen wollt oder könnt.
Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind nur Inselanlagen – also PV-Anlagen, die völlig unabhängig vom öffentlichen Stromnetz arbeiten.
Checkliste: Eine Anmeldung der PV-Anlage ist bei folgenden Einrichtungen notwendig:
im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
beim Netzbetreiber
beim Finanzamt
eventuell beim Gewerbeamt
Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden alle neuen und bestehenden Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Gas erfasst. Die Daten sollen dabei helfen, das Angebot und die Nachfrage am Stromnetz besser einschätzen zu können. Denn sie liefern wichtige Hinweise für den weiteren Netzausbau.
Die Anmeldung der Solaranlage ist für alle gewerblichen und privaten Anlagenbetreiber*innen obligatorisch. Die Daten sind aktuell zu halten. Ihr müsst also jede Veränderung im Marktstammdatenregister angeben. Das betrifft nicht nur Änderungen bei der Kontaktdaten, sondern auch der technischen Eigenschaften – beispielsweise, wenn ihr eure Solaranlage vergrößert, einen Stromspeicher für Photovoltaikanlagen installiert oder von Eigenversorgung auf Volleinspeisung wechselt. Baut ihr die Solaranlage ab, dann müsst ihr diese aus der Datenbank löschen.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die Website des Marktstammdatenregisters. Ihr müsst eure PV-Anlage nicht persönlich anmelden, die Aufgabe kann auch eine bevollmächtigte Person übernehmen. In der Regel kümmert sich das Installationspersonal darum. Ihr könnt aber auch einen anderen Dienstleister oder ein Familienmitglied mit der Anmeldung beauftragen. Voraussetzung für die Übertragung ist, dass ihr euch als Anlagenbetreiber*innen selbst auf dem Portal registriert.
Die Anmeldung ist in wenigen Schritten erledigt. Abgefragt werden dabei nur die Stammdaten. Dazu gehören:
Kontaktdaten des oder der Anlagenbetreibenden
Standort der Anlage
technische Daten (z. B. Anzahl der Solarmodule und Nennleistung in Kilowatt-Peak)
Datum der Inbetriebnahme
Bewegungsdaten wie Zählerstände, Erträge oder Speicherfüllstände müsst ihr nicht angeben. Um Stolperfallen bei der Anmeldung aus dem Weg zu räumen, hat die Bundesnetzagentur eine eigene Hilfeseite für die Registrierung im MaStR erstellt.
Welche Fristen müsst ihr beachten?
Ab dem Tag der Inbetriebnahme habt ihr vier Wochen Zeit, eure Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Ihr könnt sie aber auch schon 14 Tage vorher als „geplante Inbetriebnahme“ im Marktstammdatenregister eintragen. Die vierwöchige Frist gilt übrigens auch für die Anmeldung von Stromspeichern oder für Datenänderungen. Wenn ihr die Anlage nicht fristgerecht registriert, kann nach §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Bußgeld verhängt werden. Zudem riskiert ihr euren Anspruch auf Einspeisevergütung.
Tipp
Speicher oder Erweiterungen einer Photovoltaikanlage müssen separat angemeldet werden. Entscheidet ihr euch für das SolarPaket, könnt ihr euch entspannt zurücklehnen: Den notwendigen Papierkram erledigt LichtBlick. Mehr zum SolarPaketPV-Anlage beim Netzbetreiber registrieren
Eine Photovoltaikanlage wird, sofern es sich nicht um eine Inselanlage handelt, mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Produziert ihr mehr Strom, als ihr verbraucht, werden die Überschüsse in das Netz eingespeist. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Netzanschluss und Stromeinspeisung rechtzeitig beim Netzbetreiber angemeldet werden. Am besten erledigt ihr das bereits vor der Montage der Solaranlage. Der Netzbetreiber darf eine Netzverträglichkeitsprüfung eurer Anlage vornehmen. Dafür hat er bis zu acht Wochen Zeit.
Die Anmeldung erfolgt entweder über ein Formblatt oder online. Meist verlangt der Netzbetreiber zusätzlich noch Anschluss- und Lagepläne oder Infos zu den Sicherheitsmerkmalen. Doch keine Angst vor den Formalitäten: Die Registrierung eurer Anlage und die weitere Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt LichtBlick gern für euch.
Nach der Freigabe können die Installation und die Inbetriebnahme der PV-Anlage in die Wege geleitet werden. Im Rahmen der Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, dass ihr eurem Netzbetreiber zusammen mit dem Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister vorlegt. Erst dann erhaltet ihr von ihm die staatlich geförderte Einspeisevergütung.
Gut zu wissen
Die aktuelle Erhöhung der Vergütungssätze macht es wieder lukrativer, den Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Wie viel Geld ihr für den eingespeisten Strom bekommt und ob sich die Einspeisevergütung für euch lohnt, erfahrt ihr im ergänzenden Ratgeber. Mehr zur EinspeisevergütungPV-Anlage beim Finanzamt anmelden
Speist ihr die Stromüberschüsse eurer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz ein, werdet ihr steuerlich gesehen Unternehmer*innen. Das liegt daran, dass die Stromeinspeisung gegen Einspeisevergütung als Verkauf an Dritte gewertet wird. Mit dem Betrieb einer PV-Anlage geht ihr einer gewerblichen Tätigkeit nach und seid dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Über die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit müsst ihr das Finanzamt binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme der PV-Anlage informieren. Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und das Zusatzblatt Photovoltaik.
Vereinfachte Regelungen für Anlagen unter 30 kWp
Seit 2023 gelten für Anlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) vereinfachte Regelungen. Für den Kauf einer Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Heißt konkret: Statt 19 % zahlt ihr 0 % Mehrwertsteuer. Für euch als Anlagenbetreiber*innen bedeutet das, dass ihr sofort Kleinunternehmer*innen werden könnt. Ihr zahlt dann keine Umsatzsteuer auf eure Erlöse. Voraussetzung: Eure PV-Anlage erzielt weniger als 22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr und weniger als 50.000 Euro in den folgenden Jahren.
Hinweis: Wenn ihr bereits selbstständig seid, müsst ihr die Einkünfte durch eure Photovoltaikanlage zu eurem Jahresumsatz hinzurechnen.
Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern bzw. bis 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern sind zudem automatisch von der Einkommenssteuer befreit. Ihr müsst keinen gesonderten Antrag beim Finanzamt stellen.
Regelungen für Anlagen über 30 kWp
Für größere PV-Anlagen über 30 kWp gilt nach wie vor ein Mehrwertsteuersatz von 19 %. Diese könnt ihr als Vorsteuer geltend machen, wenn ihr die Regelbesteuerung wählt. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer, die auf die Wartung oder den Unterhalt der Anlage anfällt. Im Gegenzug zahlt ihr dann eine Umsatzsteuer von 19 % auf den Strom, den ihr selbst verbraucht und den ihr in das Netz einspeist. Zudem müsst ihr jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ihr findet darüber hinaus ausführliche Informationen und viele Tipps zum Thema Photovoltaik und Steuern bei LichtBlick. Wenn ihr Unterstützung bei der Anmeldung braucht, dann wendet euch am besten an eure Steuerberatung.
Photovoltaik ohne Finanzamt
Ganz ohne eine Anmeldung beim Finanzamt könnt ihr eure PV-Anlage nur dann betreiben, wenn ihr euren Solarstrom komplett selbst nutzt. Ein Eigenverbrauch von 100 % wird in der Praxis aber nur in den seltensten Fällen erreicht. Selbst dann, wenn ihr einen Stromspeicher einbindet oder die Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe kombiniert, erreicht ihr einen Eigenverbrauchsanteil von maximal 80 %. Außerdem gehen euch die Gewinne durch die Einspeisevergütung verloren, wenn ihr eure PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmeldet.
Anmeldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt meist nicht nötig
Eine Gewerbeanmeldung für eure Photovoltaikanlage ist nur notwendig, wenn ihr
mehr als 24.500 Euro im Jahr durch eure Solaranlage erwirtschaftet
die Leistungsgrenze von 30 kWp überschreitet oder
die PV-Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert.
Es gilt eine Anmeldefrist von vier Wochen nach Inbetriebnahme. In den meisten Kommunen ist die Anmeldung online möglich.
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Quelle: gruenes.haus