Photovoltaik-Förderung 2024 in Baden-Württemberg (BW)
Eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist bei guter Planung sicher und rentabel. Mit einer Förderung könnt ihr euren Kostenvorteil noch weiter steigern. Informiert euch hier über die Förderung von Photovoltaik in Baden-Württemberg (BW).
Verschiedene Förderungen für PV-Anlagen in BW
Eine gut geplante Solaranlage amortisiert sich recht schnell – und danach bezieht ihr nahezu kostenlosen Solarstrom. Obwohl es keine spezielle Förderung für Solaranlagen in ganz BW gibt, stehen euch dennoch einige Möglichkeiten offen. Diese reichen von bundesweiten Förderungen bis hin zur Einspeisevergütung. Hier erhaltet ihr einen Überblick und einfache Erklärungen.
PV-Förderung in BW auf einen Blick
Momentan gibt es in Baden-Württemberg keine Förderungen auf Landesebene.
Die Stuttgarter Solaroffensive fördert jedoch Solaranlagen direkt in Stuttgart.
Außerdem könnt ihr in ganz Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Förderung über das BAFA erhalten.
Auch die KfW-Förderung steht Interessierten in ganz Baden-Württemberg offen.
Für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhaltet ihr außerdem die gesetzliche Einspeisevergütung.
Einzelne Angebote von bestimmten Energieversorgern können die Kosten für eure Solaranlage ebenfalls reduzieren.
Gut zu wissen
Interessiert ihr euch für das SolarPaket von LichtBlick? Auch dieses könnt ihr mithilfe einer PV-Förderung finanzieren.Erfahrt mehr über das SolarPaketPV-Förderung durch die Stuttgarter Solaroffensive
Die Stuttgarter Solaroffensive gehört zum Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Stadt Stuttgart Privathaushalte, Unternehmen und Vereine, die sich Solarenergie zunutze machen möchten. Wichtig: Gefördert werden nicht die Solaranlagen selbst, sondern die begleitenden Maßnahmen.
Das fördert die Stuttgarter Solaroffensive im Detail
Hier seht ihr die begleitenden Maßnahmen, für die ihr in Stuttgart Fördergelder erhalten könnt:
PV-Anlagen: Das Förderprogramm stellt Gelder zur Verfügung, um etwa den Zählerplatz einzurichten oder das Baugerüst zu errichten.
Stromspeicher: Auch Stromspeicher können gefördert werden. Das geht allerdings nur im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage.
Wallbox: Hier werden Kosten für die sogenannte vorgelagerte Elektro-Ladeinfrastruktur übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Leerrohre und Kabeltrassen.
Balkonmodule: Für die Anschlusskosten voll funktionsfähiger PV-Anlagen stehen ebenfalls Fördergelder zur Verfügung.
Wie hoch sind die Fördersätze der Stuttgarter Solaroffensive?
Hier seht ihr auf einen Blick, wie viel Geld ihr für euer Solarvorhaben erhalten könnt:
PV-Anlagen: Die Größe der Anlage entscheidet über die Höhe des Fördersatzes. Maximal könnt ihr 350 € pro Kilowatt Peak installierter Leistung bekommen. Für Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade sind es sogar 450 €.
Stromspeicher: Für die Installation eines Stromspeichers könnt ihr 300 € pro Kilowattstunde Speicherkapazität beantragen. Allerdings gilt hierbei: Pro Kilowatt-Peak installierter Leistung werden maximal 0,8 Kilowattstunden gefördert.
Wallbox: Insgesamt könnt ihr einen pauschalen Zuschuss von 1.000 € für die Installation eurer Wallbox erhalten.
Balkonmodule: Hier gibt es pauschal 200–300 € pro Anlage zu holen.¹
Gut zu wissen
Wenn ihr über die Förderung von Solaranlagen nachdenkt, solltet ihr auch wissen, mit welchen Investitionskosten ihr rechnen müsst. Nur so lässt sich ermitteln, ob sich eine Photovoltaikanlage wirklich lohnt.Mehr zu Photovoltaik KostenBundesweite KfW-Förderung auch in Baden-Württemberg
Mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Installation von PV-Anlagen. In BW könnt ihr diese Förderung für Stromspeicher und auch für die Anlage selbst in Anspruch nehmen. Gefördert wird mittels zinsgünstiger Kredite, die ihr nicht nur für die Geräte, sondern auch für Planung und Montage nutzen könnt. So geht ihr vor: Informiert euch zunächst über die Bedingungen für den Förderkredit. Legt dann die gewünschte Laufzeit fest und stellt euren Förderantrag, bevor ihr mit der Umsetzung eurer Anlage beginnt. So geht ihr vor: Informiert euch zunächst über die Bedingungen für den Förderkredit. Legt dann die gewünschte Laufzeit fest und stellt euren Förderantrag, bevor ihr mit der Umsetzung eurer Anlage beginnt.Erfahrt mehr über die Förderung von PV-AnlagenFörderung für eure Solaranlage dank der gesetzlichen Einspeisevergütung
Diese Förderung erhaltet ihr nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland: Jede eingespeiste Kilowattstunde eures selbst erzeugten Solarstroms wird mit einem festen Centbetrag vergütet. Der Betrag wird für 20 Jahre festgelegt, beginnend mit dem Jahr, in dem ihr eure Anlage in Betrieb nehmt. Die Einspeisevergütung ist jedoch nicht unbedingt der profitabelste Weg – in den meisten Fällen profitiert ihr mehr von einem hohen Eigenverbrauch.
So hoch ist die Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sondern auch nach der Größe eurer Anlage:
Größe der PV-Anlage | Vergütungssatz |
---|---|
bis 10 kWp | 8,03 ct pro kWh (Stand: September 2024) |
ab 10 kWp | 6,95 ct pro kWh (Stand: September 2024) |
Beispiel: Anlage mit 15 kWp | • 8,03 ct pro kWh für die ersten 10 kWh • 6,65 ct pro kWh für die verbleibenden 5 kWh • durchschnittlich also 7,49 ct pro kWh |
Erweiterte Solardachpflicht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist Vorreiter im Hinblick auf die Solardachpflicht: Sie gilt hier schon seit dem 1. Mai 2022. Seit Januar 2023 betrifft die Solardachpflicht nun nicht mehr nur Neubauten – auch bei grundlegenden Dachsanierungen müssen mindestens 60 % geeigneter Dachflächen mit PV-Modulen ausgestattet werden. „Grundlegend“ bedeutet, dass großflächig erneuert wird. Das betrifft sowohl die Abdichtung eines Flachdachs als auch die Eindeckung eines Steildachs. Ausgenommen sind aber Reparaturen nach plötzlichen Schäden, zum Beispiel aufgrund eines Sturms.
Das bedeutet die Solardachpflicht in BW für euch
Die erweiterte Solardachpflicht greift nur, wenn das Dach für eine Solaranlage auch geeignet ist. Das bedeutet: Es müssen mindestens 20 Quadratmeter zusammenhängende Dachfläche zur Verfügung stehen, auf die genügend Sonnenlicht fällt. Für Steildächer muss der Neigungswinkel zwischen 20 und 60 Grad liegen, und das Dach muss nach Westen, Osten oder Süden ausgerichtet sein. Für Flachdächer gilt: Bei einer Neigung von mehr als 20 Grad und einer Ausrichtung nach Norden entfällt die Solardachpflicht.
Förderung von PV-Anlagen in BW durch Energieversorger
Manche Energieversorger kommen euch beim Kauf einer Solaranlage entgegen: Ihr könnt beispielsweise geringe Zuschüsse oder einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung erhalten. Bei Lichtblick profitiert ihr besonders vom StromWallet: Nicht immer könnt ihr euren selbstproduzierten Solarstrom vollständig nutzen – ihr könnt ihn jedoch smart einspeisen. Hierzu checkt das StromWallet alle 15 Minuten die Preise am Strommarkt. Denn diese schwanken ziemlich stark – was das StromWallet zu eurem Vorteil nutzen kann. Sprich: Euer überschüssiger Strom wird zum optimalen Zeitpunkt bei möglichst teuren Preisen verkauft. Diese Logik greift auch, wenn ihr zum Beispiel nachts oder im Winter Strom zukaufen müsst. Dann kann das StromWallet möglichst niedrige Strompreise für euren Strombezug abpassen, sodass ihr insgesamt bis zu 89 % Stromkosten sparen könnt.²Förderung von Solaranlagen auf kommunaler Ebene
Stadt/Kommune | Was wird gefördert |
---|---|
Stuttgart | • Förderung der Installationskosten: 50 % der förderfähigen Installationskosten werden übernommen. • Dachanlagen: 350 €/kWp, max. Förderung für die installierte Leistung. • Fassaden- und Grünflächenanlagen: 450 €/kWp für Anlagen an Fassaden oder über Grünflächen. • Volleinspeisung: Bei einer Verpflichtung zur Volleinspeisung des erzeugten Stroms für mindestens 10 Jahre, Förderung bis zu 600 €/kWp, 100 % der förderfähigen Installationskosten. • Stromspeicher: 300 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. Förderung orientiert sich an 0,8 kWh Speicherkapazität pro kWp PV-Leistung. • Wallbox-Kabelverlegung: Zuschuss bis zu 1.000 € für die Installation von Elektrokabeln bei der Installation einer PV-Anlage. Die Wallbox selbst wird nicht gefördert |
Freiburg | • Batteriespeicher: 150 €/kWh Speicherkapazität, wenn die PV-Anlage mindestens 1,25 kWp Leistung je kWh Speicher hat. Maximaler Zuschuss: 1.500 €. • PV-Anlagen über gesetzliche Vorgaben: 150 €/kWp, wenn die Anlage größer als gesetzlich gefordert gebaut wird (z. B. durch Solarpflicht). Maximal 1.500 €, mindestens 200 €. • Zusätzliche Boni: Für PV-Anlagen auf Gründächern, Fassaden, denkmalgeschützten Gebäuden, Mieterstromanlagen sowie für kombinierte PV- und Solarthermieanlagen gibt es Extra-Zuschüsse. • Wärmeversorgung: 150 €/kWp, wenn die PV-Anlage mindestens 15 % der Wärmeversorgung des Gebäudes übernimmt. Maximaler Zuschuss: 1.500 €. • Große PV-Anlagen: Pilotprojekt für PV-Anlagen über 30 kWp; bis zu 1.000 €/kWp Förderung |
Heidelberg | • Dachanlagen: 100 €/kWp für PV-Anlagen auf Dächern, maximale Förderung bis 10.000 € (für 100 kWp). • Aufgeständerte PV-Anlagen: Höhere Zuschüsse für PV-Anlagen auf Grünflächen, Parkplätzen oder Fassaden (z. B. Gründachanlagen, Fassadenanlagen erhalten in der Regel mehr Förderung als Dachanlagen). |
Mannheim | • Dachanlagen: 160 €/kWp, wenn alle geeigneten Dachflächen voll belegt sind oder die Anlage mindestens 15 kWp Leistung hat. Maximaler Zuschuss: 2.400 €. • Kombination mit Dachbegrünung: 250 €/kWp bei Kombination von PV-Anlage und Dachbegrünung. Maximaler Zuschuss: 3.750 €. • Fassaden-PV-Anlagen: 200 €/kWp, max. 3.000 €, keine Mindestleistung erforderlich. • Denkmalgeschützte Gebäude: 300 €/kWp, max. 4.500 € |
Tübingen | • Dachflächen (voll belegt): 1.500 € für PV-Anlagen ab 2 kWp, 2.250 € ab 6 kWp und 3.000 € ab mehr als 10 kWp Leistung. • Norddach-Bonus: Bis zu 2.000 € Bonus für PV-Anlagen auf nordseitigen Dachflächen. • Indach-Photovoltaikanlagen: Zuschüsse für PV-Anlagen, die in das Dach integriert werden (statt aufgesetzt). • Altanlagen (17–20 Jahre): Zuschuss für Batteriespeicher, wenn die Einspeisevergütung ausläuft. 250 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, für Speicher zwischen 1 und 20 kWh |
Ulm | • Dach- und Fassadenanlagen: 75 €/kWp für PV-Anlagen auf Dächern oder Fassaden. Diese Förderung gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 100 kWp |
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Quelle: Stuttgart
Angaben jeweils im Vergleich zu kein Solar, Energiekosten berechnet mit 41,47 ct/kWh Arbeitspreis und 204,50 € jährlichem Grundpreis (ohne StromWallet) und dynamischen Preisen gemäß EPEX Intraday Auktion (mit StromWallet). Einspeisevergütung mit aktuellen EEG Einspeisevergütungssätzen. Alle Preise inkl. MwSt. Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.