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LichtBlick eMobility GmbH
Einkaufsbedingungen LichtBlick
Grund- und Ersatzversorgung
Die LichtBlick SE als Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (Konzessionsgebiet) der Gemeinde Dobbin-Linstow sowie für das Fachzentrum Marburg-Cappel der allgemeinen Versorgung beliefert, ist Grund- und Ersatzversorger Gas gemäß §§ 36 und 38 EnWG. Für die Gemeinde Dobbin-Linstow erfolgt dies bereits ab dem 01.01.2010. Für das Fachmarktzentrum Marburg-Cappel, Marburgerstr. 100, 35043 Marburg erfolgt die Grund- und Ersatzversorgung ab dem 01.01.2022.
Damit stellen wir sicher, dass Haushaltskunden (Grundversorgung) durchgängig mit Gas versorgt werden – vor allem, wenn kein sogenannter Sondervertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus wird dadurch die Ersatzversorgung für Letztverbraucher in Niederspannung für höchstens 3 Monate sichergestellt.
Die LichtBlick SE bietet die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in ihrer jeweils aktuellen Form- und der Ergänzenden Bedingungen sowie der veröffentlichten allgemeinen Preise, inklusive der ergänzenden Preise (Preisblatt) an.
Das Preisblatt für die Versorgung mit Gas gilt bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung.
Anspruch auf die Grundversorgung nach EnWG haben Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen.
Hier finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.