Die Gas- und Strompreisbremsen sind am 31.12.2023 ausgelaufen.
Was passiert nun und wie könnt ihr jetzt von der Preisbremse profitieren?
Mit eurem aktuellen Zählerstand berechnet LichtBlick eure Entlastung. Dafür muss noch einiges im Abrechnungssystem angepasst werden, sodass zwischen dem 30.12.2023 und dem 15.01.2024 keine Abrechnungen erstellt werden. Ab dem 16.01.2024 wird LichtBlick mit eurem gemeldeten Zählerstand eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2023 erstellen und den individuellen Entlastungsbetrag ausweisen. Bitte bedenkt, dass mehrere Hunderttausend Abrechnungen entstehen. Eure Abrechnung erstellt LichtBlick bis Ende März 2024.
Ihr erhaltet eure Turnusabrechnung im Januar bzw. Februar?
In dem Fall erhaltet ihr keine Zwischenabrechnung zum 31.12.2023 und die Entlastung für 2023 wird in der Turnusabrechnung ausgewiesen.
In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, dass wir zur Plausibilisierung eurer Entlastung die Endabrechnung eures vorherigen Strom- oder Gasversorgers benötigen. Zum Hochladen der Endabrechnung könnt ihr unseren Upload-Service nutzen.
Warum LichtBlick den Nachweis benötigt
Nach deinem Wechsel zu LichtBlick gilt dein Entlastungsbetrag anteilig. Damit der auch richtig berechnet werden kann, benötigt LichtBlick die Endabrechnung deines vorherigen Versorgers mit allen wichtigen Daten. Denn bei einem Lieferantenwechsel ist das festgelegte Entlastungskontingent fortzuführen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Zusendung der Daten durch deinen Vorversorger an LichtBlick (dies ist auch in den meisten Fällen der Fall) oder durch deine Endabrechnung. Das Gesetz sagt: Ohne Nachweis keine Entlastung.
So kommt dein Nachweis zu LichtBlick
Du bist von einem anderen Anbieter zu LichtBlick gewechselt?
Eine sehr gute Wahl! Damit du von den Energiepreisbremsen profitieren kannst, benötigt LichtBlick deine Daten. Wir erhalten diese in der Regel durch deinen Vorversorger. Aber wir brauchen vielleicht auch deine Hilfe, wenn wir keine Daten von deinem Vorversorger erhalten. Bitte lade deswegen direkt nach Erhalt deine Endabrechnung hoch. Diese bekommst du etwa sechs Wochen nach Beendigung deines Lieferverhältnisses mit dem Vorversorger. Ohne Nachweis kann LichtBlick keine Entlastungbeträge weitergeben! Sobald deine Daten vorliegen, ermittelt LichtBlick selbstverständlich deine Entlastung. Passt alles, wird dein Abschlag angepasst und alle dir zustehenden Entlastungen werden in deiner Turnusabrechnung berücksichtigt. Du profitierst also weiterhin voll von den Preisbremsen. Liegt dein Arbeitspreis bei LichtBlick unterhalb der Referenzpreise, gelten die Preisbremsen natürlich nicht. Dann musst du nichts weiter tun.Umzug und Wechsel zu LichtBlick waren nach dem 1.1.2023?
Top! Damit du von den Entlastungen der Preisbremsen profitieren konntest, gab es zwei Möglichkeiten. Wurde deine Lieferstelle mittels eines sog. Standardlastprofils (SLP) gemessen, brauchte LichtBlick die Jahresverbrauchsprognose deiner neuen Wohnung. Diese Daten bekam LichtBlick automatisch vom regionalen Netzbetreiber übermittelt – du musstest also nichts machen. Die Entlastungsbeträge wurden dir erstattet, sobald dein Jahreskontingent feststand – natürlich auch rückwirkend. Wurde deine Lieferstelle nicht mittels eines standardisierten Lastprofils gemessen (z. B. wenn ein intelligentes Messsystem bei dir verbaut ist), war der Verbrauch aus dem Kalenderjahr 2021 entscheidend. Dann brauchte LichtBlick die Endabrechnung deines Vorversorgers.Deine Entnahmestelle und dein Wechsel sind neu seit 2023.
Ein Traum! Auch du konntest natürlich von den Gutschriften der Energiepreisbremsen profitieren. Zur Berechnung deines Entlastungskontingents benötigte LichtBlick eine Verbrauchsprognose (bei einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh). Diese wurde automatisch vom regionalen Netzbetreiber übermittelt. Gut für dich: Du konntest dich zurücklehnen und erhieltest automatisch die Entlastungsbeträge, sobald dein Jahreskontingent feststand – selbstverständlich auch rückwirkend. Eine neue Lieferstelle bedeutete aber nicht nur Neubau deines Hauses oder deiner Traumwohnung, sondern auch Neueinbau eines intelligenten Messsystems. Dabei galten leider andere Regelungen, denn hier war der Verbrauch des Kalenderjahres 2021 maßgebend. Lag für 2021 kein Verbrauch vor, wurde der für die Entlastung maßgebliche Stromverbrauch geschätzt. Für die Schätzung war ein Zeitraum von mindestens drei Monaten nach dem 31.12.2021 erforderlich. Erst dann konnte die Entlastung gewährt werden. Bei Wärmepumpen betrug dieser Zeitraum lediglich einen Monat. Dies hatte der Gesetzgeber entschieden, um Missbrauch zu verhindern. Letztverbraucher sollten sich nicht dadurch besser stellen können, dass sie eine bestehende Entnahmestelle aufgaben und eine neue Entnahmestelle einrichteten, nur um anhand des laufenden Stromverbrauchs entlastet zu werden.Übrigens: Auch dein Vorversorger ist in der Pflicht
Nach einer Kündigung bzw. bei einem Lieferantenwechsel sind Vorversorger gesetzlich dazu verpflichtet, die Endabrechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende bereitzustellen. Du hast schon alles parat? Dann lade es gleich hoch.Jetzt hochladenSo profitiertest du von den Entlastungen
Wie berechnete sich die Gas- und Strompreisbremse? Was bedeutete das für meinen Abschlag – und ab wann galten die Entlastungen? Hier erhältst du auf alle Fragen eine Antwort.
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