Weiterer Erfolg vor Gericht: LichtBlick verteidigt Netzzugang gegen Stadtwerke
Nach dem Kartellrechtsverstoß der Stadtwerke Schwedt gewinnt LichtBlick auch gegen die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim in einem gleichgelagerten Fall
Hamburg, 21. Dezember 2021 – LichtBlick hat erneut eine einstweilige Verfügung wegen einer angedrohten Netzzugangsverweigerung erwirkt – dieses Mal gegen die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim. Am 3. Dezember hatte sich LichtBlick bereits erfolgreich vor Gericht gegen die Stadtwerke Schwedt durchgesetzt. Damit macht sich der Ökostrompionier stark gegen den Versuch vieler Stadtwerke, Wettbewerber mit unlauteren Mitteln aus ihren regionalen Märkten zu verdrängen.
Als Netzbetreiber hatten die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim, wie zuvor schon die Stadtwerke Schwedt, eine überhöhte Konzessionsabgabe für die Belieferung von Heizstrom-Kund*innen verlangt. LichtBlick weigerte sich, diese rechtswidrig überhöhten Preise zu zahlen. Deswegen drohten die Stadtwerke mit der Kündigung des Netzzugangs. Die bisherigen LichtBlick Kund*innen wären bei einer Kündigung automatisch in die Grundversorgung durch die Stadtwerke gefallen.
Nächster Schritt: LichtBlick beantragt Kartellverfahren
„Diese Entscheidung ist ein weiteres Signal dafür, dass wir dringend einen verbindlichen rechtlichen Rahmen benötigen. Die Bundesnetzagentur und die neue Bundesregierung müssen die rechtswidrige Praxis vieler Stadtwerke endlich unterbinden“, erläutert LichtBlick Chefjurist Markus Adam. „Überhöhte Konzessionsabgaben schaden dem Wettbewerb im Heizstrom-Markt und stehen der Wärmewende im Weg. Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg stuft die Praxis als rechtswidrig ein. Deswegen haben wir nun auch ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke beantragt.“
Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis schon 2010 in einer Sektoruntersuchung und in den Folgejahren in zahlreichen Missbrauchsverfahren als kartellrechtswidrig eingestuft. Dabei ist die Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe mit 0,11 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim verlangten von LichtBlick eine Konzessionsabgabe, die 500 Prozent höher lag als vom Bundeskartellamt empfohlen.
Mit der einstweiligen Verfügung vom 15. Dezember 2021 hat das Landgericht Hamburg auch diesem Kartellrechtsverstoß einen Riegel vorgeschoben. LichtBlick muss die erhöhte Konzessionsabgabe nicht zahlen und kann seine Kund*innen weiter beliefern. Der Beschluss ist vorläufig und muss noch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden.
Materialien zum Download:
Medienmitteilung als pdf
Material herunterladen
DownloadRalph Kampwirth
Bei Rückfragen hilft Ralph Kampwirth gern per Mail weiter.ralph.kampwirth@lichtblick.deWeitere Artikel zum Thema
Das Update für Klimafreunde
Leicht zu haben, schwer zu toppen – mit diesem Formular flattern neue Ideen und Meldungen zu grüner Energie und spannenden Innovationen automatisch auf den Bildschirm. Immer interessant und pünktlich per Mail.
Presseverteiler abonnieren