LichtBlick Logo
  • ÖkoStrom
  • ÖkoGas
  • Für eure HeizungWärmepumpeNachtspeicherheizung
  • Für euer ZuhauseSolarStromWallet
  • Für euer E-AutoÖkoStrom E-AutoTHG-QuoteE-Auto Unterwegs
  • LichtBlick App
  • GewerbeStrom
  • GewerbeGas
  • Spotmarkt
  • PPA
  • E-MobilitätLadelösungenBranchenWissen E-Mobilität
  • Smart Meter EnergieManager
  • Compliance & Integrität
  • Klimaneutral leben
  • Kompensation
  • Klimaschutz
  • Podcasts
  • RatgeberSolarZuhauseErneuerbare EnergienE-MobilitätWärme
  • Kontakt
  • Mein Konto
  • Politik

    Verfassungsgericht nimmt LichtBlick-Beschwerde zur Erlösabschöpfung an

    Hamburg, 4. Juli 2024 – LichtBlick hatte im März 2023 gemeinsam mit 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Nach einer umfassenden Anhörung der Branchenverbände und des BDI hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 24. September 2024 bestimmt. Dieses Verfahrensstadium erreichen weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen somit sehr ernst.

    Dazu erklärte Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlasten wollte. Es war aber das falsche Instrument, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung daran zu beteiligen. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Nicht die Erneuerbaren Energie-Anlagen haben die Preise im Jahr 2022 in die Höhe getrieben, sondern die Gas- und Kohlekraftwerke. Erneuerbare Energien haben die Preise gedämpft. Die Abschöpfung ist deshalb nach unserer Auffassung nicht mit der Finanzverfassung sowie den Grundrechten vereinbar.“

    Die Bundesregierung hatte die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. In der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei wurden überwiegend fiktive Erlöse angenommen. Die Regelung kann bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft wird, so Markus Adam. 

    In vielen Fällen führt der Eingriff dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können oder ganze Geschäftsfelder bedroht sind. So ist der Markt für Direktlieferverträge (PPA) für den Abschöpfungszeitraum eingebrochen. Dabei spielen PPAs eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen. PPAs garantieren zudem langfristig stabile Preise.

    Material herunterladen

    Anja Fricke
    Pressekontakt

    Anja Fricke

    Bei Rückfragen hilft Anja Fricke gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601159 oder per Mail.anja.fricke@lichtblick.de

    Das Update für Klimafreunde

    Leicht zu haben, schwer zu toppen – mit diesem Formular flattern neue Ideen und Meldungen zu grüner Energie und spannenden Innovationen automatisch auf den Bildschirm. Immer interessant und pünktlich per Mail.

    Presseverteiler abonnieren