Mehr Markt für Ökostrom
LichtBlick legt Gesetzentwurf für EEG-Reform vor
LichtBlick schlägt eine Reform des Ökostrom-Marktes vor. Geförderter Strom aus erneuerbaren Quellen soll demnach direkt an Haushalte und Unternehmen verkauft werden können. Bisher ist das in Deutschland meist untersagt – anders bei unseren europäischen Nachbarn. Das Klimaschutz-Unternehmen legte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Bundestag befasst sich aktuell mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
„Die Klimadebatte hat die Ökostrom-Nachfrage von Haushalten und Unternehmen enorm angekurbelt. Diese Nachfrage kann und muss neben der EEG-Förderung zum Treiber für den Ökostrom-Ausbau werden“, erklärt Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik bei LichtBlick. Ein weiterer Vorteil der Neuregelung sind Zusatzeinnahmen, mit denen die EEG-Subventionen gesenkt und die Stromverbraucher entlastet werden können.
Die Strommarkt-Experten des Hamburg Instituts haben im Auftrag von LichtBlick einen schlanken Gesetzesvorschlag entwickelt. Er sieht vor, für neue, geförderte Ökostromanlagen Herkunftsnachweise auszustellen. Sie ermöglichen eine lückenlose und gesetzeskonforme Ökostrom-Vermarktung an Endkunden.
2021 könnten so etwa 10 Milliarden Kilowattstunden Wind- und Solarstrom als grüne Strom-Produkte vermarktet werden. Bis 2030 wären es bis zu 160 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einem Drittel des Stromverbrauchs in Deutschland. „Die Koalition muss mehr Markt wagen und den aktuellen EEG-Entwurf nachbessern“, fordert Schmidt-Pleschka.
Bisher hat Deutschland das europäische Verbot zur Doppelvermarktung von Grünstrom besonders marktfeindlich umgesetzt. Die Folge: Obwohl erneuerbare Energien im ersten Halbjahr 2020 bereits 56 Prozent der Stromproduktion stellten, dürfen nur geringe Mengen Wind- und Solarstrom direkt an Endkunden verkauft werden. Viele Versorger beziehen deshalb grünen Strom im Ausland. In den meisten anderen EU-Staaten darf geförderter Ökostrom schon seit langem direkt vermarktet werden.
Materialien zum Download:
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Gesetzentwurf „Herkunftsnachweise für Strom aus neuen EEG-finanzierten Anlagen“
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Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail. ralf.schmidt-pleschka@lichtblick.deWeitere Artikel zum Thema
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