LichtBlick Aktuell: Mieterstrom – das Win-Win-Win-Modell
Die große Mehrheit wünscht sich Solarstrom, am liebsten vom eigenen Dach. Und wer kein Dach sein Eigen nennt, für den gibt es Mieterstrom! So einfach und einleuchtend diese Idee auch ist, in der Realität ist sie nicht wirklich angekommen. Im Jahr 2013 als Modellprojekt in Berlin gestartet folgte vor drei Jahren dann das Mieterstromgesetz als Grundlage dafür, günstigen Solarstrom bundesweit direkt in die Städte und zu den Mieterinnen und Mietern zu bringen. Doch wegen falscher Rahmenbedingungen kommt der Ausbau nicht in Schwung. Seinerzeit hatte die Große Koalition noch einen Deckel von 500 MW für Mieterstrom eingezogen. Doch der wurde bislang nur zu 5 Prozent ausgeschöpft.
Eine grundlegende Novelle des Mieterstromgesetzes ist seit langem überfällig und mehrfach angekündigt – zuletzt für den Herbst 2020. Es bleibt also die Hoffnung, dass die Große Koalition doch noch die Kurve kriegt und Mieter*innen den Zugang zu günstigem Solarstrom öffnet. Macht sie es richtig, kann daraus ein Win-Win-Win-Modell für mehr Klimaschutz, mehr Gerechtigkeit und mehr günstige Ökoenergie werden.
Deutschland ist ein Land der Mieter*innen. Entsprechend groß ist das Potenzial für Mieterstrom. Laut Bundeswirtschaftsministerium könnten ca. 3,8 Mio. Wohnungen mit bis zu 14 Mrd. kWh Mieterstrom pro Jahr versorgt werden. Andere Schätzungen ermitteln ein Mieterstrompotenzial von über 20 Mrd. kWh pro Jahr. Mehr als 10.000 MW installierter Solarleistung könnten allein für die Erzeugung von Mieterstrom neu entstehen. Realisiert wurden jedoch bislang nur bescheidene 27 MW. Von Januar bis Mai 2020 wurden nur gut 7 MW Mieterstromanlagen in Betrieb genommen, das sind gerade einmal 0,4 Prozent aller neu installierten PV-Anlagen. Die Gründe für das desaströse Ergebnis sind lange bekannt.
Förderung frisst sich selbst auf
Mieterstrom wird über einen Zuschlag gefördert, der 8,5 Cent bzw. 8 Cent (Anlagen über 40 kW) unter der EEG-Vergütung liegt. Bei einer Vergütung von 10 ct/kWh würde folglich ein Zuschlag von 1,5 bzw. 2 ct/kWh gezahlt. Das Problem: Die EEG-Vergütung sinkt je nach Ausbautempo. Durch den anziehenden PV-Ausbau ist die Vergütung für Anlagen über 40 kW.
unter 8 Cent gesunken, so dass diese seit März 2020 keinen Zuschlag mehr erhalten. Vergünstigungen bei Netzentgelten und Umlagen bleiben zwar erhalten. Doch kommt der Mieterstrombericht bereits 2019 zu dem Ergebnis: „Dieser Anreiz gewährleistet aktuell keine Marktdurchdringung“.
Bremsklotz Personenidentität und Steuergesetz
Mieterstrom muss immer vom Betreiber der Mieterstromanlage geliefert werden. Diese „Personenidentität“ ist ein entscheidender Bremsklotz für neue Projekte. Vermieter werden mit den umfassenden energiewirtschaftlichen Pflichten eines EVU abgeschreckt, erfahrene Energieversorger durch ein kompliziertes Anlagen-Pachtmodell mithilfe eines umfangreichen Vertrages ausgebremst. Ebenso bremsend wirkt sich aus, dass Wohnungsunternehmen, die Mieterstrom anbieten möchten, Gefahr laufen, ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.
Unnütze Bürokratie
Mieterstrom darf stets nur in Mietwohnungen eines Hauses geliefert werden. Sein Gesamtvolumen ist gesetzlich auf 500 MW gedeckelt, Gewerbebauten sind tabu, eine Lieferung an Nachbarn ebenfalls. Anlagen auf einem Grundstück werden dennoch als eine einzige Mieterstromanlage bewertet, auch wenn sie auf unterschiedlichen Häusern stehen. Und nicht zuletzt muss der Betreiber bei jeder Strompreisänderung des Grundversorgers neu nachweisen, dass er die Preisobergrenze für Mieterstrom (90 Prozent des ortsüblichen Grundtarifs) einhält – bei 900 Grundversorgern in Deutschland ein irrsinniger Aufwand.
Unser Standpunkt
Der Handlungsbedarf bei der Mieterstrom-Novelle ist enorm. Das System muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Mieterstrom braucht politische Unterstützung und eine faire Chance am Markt. Dazu würden folgende Korrekturen erheblich beitragen:
Mieterstromzuschlag überarbeiten, d. h. auf rund 4 Cent pro Kilowattstunde erhöhen und die jährliche Kürzung nicht am PV-Ausbau allgemein, sondern ans Ausbautempo beim Mieterstrom knüpfen.
Personenidentität abschaffen, damit Energieunternehmen einsteigen können, anstelle der Vermietenden die energiewirtschaftlichen Pflichten übernehmen und der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag dennoch erhalten bleibt.
Gewerbesteuer reformieren, damit der Betrieb einer PV-Mieterstromanlagen für Vermietende ermöglicht wird, ohne die Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren. Für den Betrieb fossiler Heizungsanlagen ist das heute schon so geregelt.
Mieterstrommodelle auf Gewerbebauten zulassen, damit auch Supermärkte, Handwerksbetriebe und Büros von günstigem Strom vom eigenen Dach profitieren können.
Den 500-MW-Deckel streichen und bürokratische Hürden wie die realitätsferne Anlagendefinition und den Nachweis über die Einhaltung der Preisobergrenze abbauen.
Mieterstrom für Wohnquartiere öffnen, damit auch Nachbarn Mieterstrom erhalten können.
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