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    Karlsruhe verhandelt: War die Erlösabschöpfung für Erneuerbare Energien verfassungswidrig?

    Richter*innen befassen sich mit Verfassungsbeschwerden von LichtBlick und anderen Unternehmen


    Hamburg, 24. September 2024 – Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute in einer mündlichen Verhandlung mit der Verfassungsmäßigkeit der Erlösabschöpfung bei Erneuerbaren Energien während der Energiekrise befasst. Auslöser war eine Beschwerde von LichtBlick und 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken. Eine Entscheidung wird erst in den kommenden Monaten erwartet.

    Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick legte in Karlsruhe die Folgen des Instruments dar: „Die von der Politik bezweckte Entlastung der Verbraucher*innen in Zeiten hoher Energiepreise war richtig. Der eingeschlagene Weg war jedoch falsch. Nicht Biomasse-, Wind- und Solarparks haben im Jahr 2022 die Preise in die Höhe getrieben, sondern Gas- und Kohlekraftwerke.

    Der komplexe staatliche Eingriff in das laufende Geschäft grüner Erzeuger beruhte in Teilen auf der Annahme fiktiver Erlöse. In vielen Fällen wurde vom Staat mehr Geld kassiert, als der Betreiber mit der Stromerzeugung verdient hat. Die Erlösabschöpfung stellt einen tiefen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und ist nicht mit der Finanzverfassung und den Grundrechten vereinbar. Darüber hinaus führte das Instrument zu einer extremen Verunsicherung bei Anlagenbetreibern und Investoren, da das zentrale Versprechen des EEG – eine sichere Förderung für 20 Jahre – gebrochen wurde.

    Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir sicherstellen, dass die Politik in künftigen Krisensituationen auf verfassungskonforme Mittel zurückgreift.“

    Die Erlösabschöpfung wurde mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. In der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Ganze Geschäftsfelder sind während des Abschöpfungszeitraums eingebrochen. Ein Beispiel ist der Markt für Direktlieferverträge (PPA) – dabei garantieren gerade diese langfristigen Lieferverträge stabile Energiepreise für die Verbraucher*innen und Unternehmen.

    Neben LichtBlick waren die Branchenverbände Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Bundesverband Windenergie (BWE) und Bundesverband Bioenergie (BBE) eingeladen und um Stellungnahme gebeten worden. Auch sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung.

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    Ata MohajerAta Mohajer

    Ata Mohajer

    Bei Rückfragen hilft Ata Mohajer gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601087 oder per Mail.ata.mohajer@lichtblick.de

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