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    Frühwarnstufe Gas-Notfallplan: Was bedeutet das?

    Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bringt die fossilen Energiemärkte erheblich ins Wanken. Deutschland bezieht große Mengen Kohle, Öl und Gas aus Russland. Beim Gas beträgt der Anteil seit Jahresbeginn 40 Prozent.

    Die Regierung schließt bislang ein Gasembargo aus. Nach den russischen Kriegsverbrechen in Butscha und der Forderung Russlands, für Gas künftig Schritt für Schritt nur noch Rubel zu akzeptieren, wirkt das Szenario eines Lieferausfalls jedoch wahrscheinlicher als noch vor wenigen Wochen.

    Deshalb hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 30. März die erste von drei Warnstufen des Gas-Notfallplans ausgerufen. Die Frühwarnstufe dient vor allem dazu, dass sich Behörden, Energiebranche und Industrie auf einen möglichen Versorgungsengpass vorbereiten können. Die Gasversorgung ist derzeit noch in vollem Umfang gesichert. Das gilt auch für LichtBlick und LichtBlick's Gaskund*innen. Alle Verbraucher*innen sind allerdings aufgerufen, ihren Energieverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

    Sollte es tatsächlich zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall russischer Gaslieferungen kommen, würde die Regierung die weiteren Stufen des Notfallplanes ausrufen. Zunächst die Alarmstufe. Hier übernehmen die Gasnetzbetreiber eine zentrale Rolle bei der Verteilung der Gasmengen. Schließlich die Notfallstufe, in der die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler und damit zur zentralen Steuerungsinstanz des Gasmarktes würde.

    Der Gasnotfallplan der Regierung sieht vor, dass bei einem Gasmangel im ersten Schritt gasintensive Industriebetriebe abgeschaltet werden müssen. Im zweiten Schritt würde die Stromerzeugung aus Gas beendet.

    Erst im dritten Schritt käme auch die Abschaltung bei besonders geschützten Gaskund*innen in Frage. Als besonders geschützt gelten Privatkund*innen und viele, vor allem kleinere Unternehmen. Im Moment ist es also eher unwahrscheinlich, dass in der Notfallstufe Privatkund*innen betroffen wären. Auch das Bundeswirtschaftsministerium selbst schreibt dazu: „Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.“

    Ralph Kampwirth
    Pressekontakt

    Ralph Kampwirth

    Bei Rückfragen hilft Ralph Kampwirth gern per Mail weiter.ralph.kampwirth@lichtblick.de

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