Stringente Strategie statt Markt der Möglichkeiten im Energiesicherungsgesetz
Angesichts des enormen Zeitdrucks fordert LichtBlick, dass sich die Ampel-Koalition im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) auf direkte staatliche Hilfen konzentriert. Die jetzt als “saldierte Preisanpassung” umbenannte Umlage wirft viele rechtliche Fragen auf und verstärkt die Preislawine zu Lasten der Verbraucher*innen.
Staatliche Hilfen sind das Mittel der Stunde
LichtBlick begrüßt, dass die Bundesregierung noch in dieser Woche die Novelle des EnSiG abschließen möchte. Diese Eile ist dringend geboten, um im Sommer für eine Störung der Gasversorgung gerüstet zu sein. „Wir begrüßen es sehr, dass nunmehr auch direkte staatliche Hilfen für die Gasimporteure ermöglicht werden sollen. Dieses Vorgehen hat sich sowohl während der Covid-Pandemie als auch während der Finanzmarktkrise bewährt”, sagt der Chefjurist des Unternehmens, Markus Adam. Staatshilfen haben oberste Priorität. Sie sichern die Gasbeschaffung ab, ohne die Preisrisiken direkt an die Letztverbraucher*innen und ihre Versorger weiterzuleiten. Das verringert die wirtschaftlichen Risiken in diesen schweren Zeiten enorm.
Viel hilft nicht immer viel
Zurzeit droht allerdings ein Nebeneinander verschiedenster Instrument zur Gaspreisstabilisierung. Das schafft Verwirrung und behindert eine stringente und wirksame Strategie in der bevorstehende Energiepreiskrise. Denn neben direkten staatlichen Hilfen soll auch weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben, Preiserhöhungen direkt oder über eine “saldierte Preisanpassung” an die Letztverbraucher*innen und ihre Versorgungsunternehmen durchzuleiten. „Das unmittelbare Durchleiten der Preisrisiken an die Verbraucher*innen, wirft massive rechtliche Probleme auf und wird die drohende Preislawine verstärken. Die Verbraucher*innen sind am Limit. Wir brauchen jetzt kein Gießkannenprinzip, sondern müssen das Problem direkt auf der Ebene, auf der es entsteht, adressieren", kommentiert Markus Adam.
Rettungsdividende für Verbraucher*innen
Für LichtBlick wäre eine verfassungskonforme Umsetzung der “saldierten Preisanpassung” nur dann gegeben, wenn sie mit einem späteren Ausgleich durch die Gasimporteure verbunden ist, z.B. durch virtuelle Beteiligungsoptionen. Diese könnten an zukünftige Gewinne der Gasversorger gekoppelt sein - und damit nach Überwindung der Krise die Gaspreise für Kund*innen senken. Markus Adam: „Wenn die drohenden Verluste in der Krisenzeit schon sozialisiert werden, haben Verbraucher*innen zumindest das Recht auf eine solche Rettungsdividende.”
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