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    Hier erfahrt ihr, wie das mit der Abrechnung funktioniert, welche Konditionen es gibt, was euer Verbrauch beinhaltet und falls ihr kündigen wollt, dann auch das.

    Welche vertraglichen Konditionen erwarten mich bei LichtBlick?

    Kein Kleingedrucktes, keine unnötigen Klauseln: Wenn ihr euch für LichtBlick entscheidet, bekommt ihr absolute Transparenz – wir könnten es auch direkt Fairtrag nennen. Denn LichtBlick besteht nicht auf einen Mindestverbrauch.

    Wie errechnet sich mein Stromabschlag?

    Euer monatlicher Abschlag ergibt sich aus der angegebenen jährlichen Verbrauchsmenge und dem LichtBlick-Tarif. Dabei kalkuliert LichtBlick die Abschläge natürlich so genau wie möglich. Abschläge, die ihr im Rahmen des alten Vertragsverhältnisses geleistet habt, werden mit der Abrechnung des Altversorgers gutgeschrieben.

    Nach einem Jahr bekommt ihr eine Abrechnung. Dort werden die Abschläge mit dem eigentlichen Energieverbrauch abgeglichen. Wenn ihr weniger als angenommen verbraucht habt, erhaltet ihr eine Gutschrift. War es mehr, dann erfolgt eine Nachzahlung. Ihr habt natürlich die Möglichkeit, die Abschläge anzupassen. Das tut LichtBlick auch – entsprechend eurem tatsächlichen Verbrauch wird der Abschlag für das nächste Jahr angepasst.

    Wann erfolgt die erste Jahresabrechnung?

    Mit dem Wechsel zu LichtBlick bleibt der Ablesezeitpunkt für die Jahresabrechnung für euch gleich. Wenn die bisherige Ablesung z. B. im Mai eines Jahres stattfand, gilt dies ebenfalls für die nächste Ablesung. Das ist unabhängig davon, wann ihr LichtBlickende geworden seid. Alle Abrechnungen erfolgen immer im Abstand von jeweils ca. 12 Monaten. Ihr findet eure Rechnungen und Abschlagszahlungen im Kundenportal.

    Warum macht eine Einzugsermächtigung Sinn?

    Mit einer Einzugsermächtigung habt ihr keinen monatlichen Überweisungsaufwand. Und seid zudem sicher, dass ihr keinen monatlichen Abschlag verpasst. Der Bankeinzug hat keinerlei Nachteile – ihr habt die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen und Beträge zurückzufordern. Eine Abbuchung der Abschläge ist jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich – je nach Banklaufzeit wird euer Konto dann entsprechend belastet.

    Besteht die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung?

    Klar! LichtBlick kann gern mehrere Abrechnungen über das Jahr verteilen.  Schreibt uns einfach über das LichtBlick Kontaktformular, in welchen Intervallen ihr abrechnen möchtet. Allerdings: Bei Gas verbraucht ihr im Gegensatz zum Strom in den verschiedenen Jahreszeiten unterschiedlich viel. Mehr als eine Abrechnung im Jahr ist daher nicht sinnvoll.

    Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

    Eine Heizperiode ist nicht wie die andere. Daher verrechnet sich oft eine Gutschrift wieder. Denn LichtBlick orientiert sich grundsätzlich bei der Berechnung des Abschlags an Normjahren. Das heißt: Es wird versucht, für euch nach beispielsweise einem langen, kalten Winter hohe Nachzahlungen zu vermeiden. In dem einen Jahr setzt der Winter früh ein und wird sehr kalt, im nächsten ist er kurz und mild. Entsprechend variiert auch der Heizenergieverbrauch in Wohnungen und Gebäuden. Wenn ihr dennoch eine Änderung des Abschlags wollt, kein Problem. Verwaltet ihn selbst im Kundenportal.

    Wie rechne ich meinen Verbrauch von kWh in m³ und umgekehrt?

    Für die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh) und umgekehrt benötigt ihr einen Umrechnungsfaktor. Dieser setzt sich aus dem Brennwert und der sogenannten Zustandszahl zusammen. Beides erfahrt ihr von eurem jeweiligen Netzbetreiber. Jetzt könnt ihr den Verbrauch in m³ mit dem Umrechnungsfaktor multiplizieren und erhaltet den Verbrauchswert in kWh. Soll eine Umrechnung von kWh in m³ erfolgen, wird der Verbrauch in kWh durch den Umrechnungsfaktor geteilt.

    Wie lautet die Bankverbindung von LichtBlick?

    Die für euren Vertrag gültige Bankverbindung findet ihr unten rechts in eurer Auftragsbestätigung. Eure Vertragsdokumente stehen im Kundenportal zum Download bereit.

    Wie kann ich den Vertrag mit LichtBlick kündigen?

    Schade, dass ihr euren Vertrag kündigen wollt. LichtBlick würde natürlich gerne auch weiterhin mit euch die Energiewelt von morgen gestalten. Aber ihr habt bestimmt gute Gründe.

    Auf der Seite zum Thema LichtBlick kündigen findet ihr alle wichtigen Informationen und Links zusammengefasst.

    Oder: Einfach eine E-Mail an info@lichtblick.de mit dem Betreff „Kündigung“ und unter Angabe der Vertragsnummer und des Zählerstands schreiben – fertig!

    Kleiner Tipp: Wenn ihr umzieht, könnt ihr ÖkoStrom von LichtBlick einfach mitnehmen. Teilt uns dazu den Umzug, den Tag der Schlüsselübergabe und die neue Anschrift im Kundenportal mit – das dauert nur wenige Minuten. Oder ihr schickt eine Mail mit den Daten (inkl. Vertragsnummer) an info@lichtblick.de.

    Gibt es gute Gründe, bei LichtBlick zu bleiben?

    Es gibt viele gute Gründe, sich für LichtBlick zu entscheiden. Oder dabeizubleiben. Hier nur ein paar auf einen Blick:

    • klimaneutraler ÖkoStrom

    • LichtBlick investiert in innovative und intelligente Lösungen für eine saubere, dezentrale und zukunftsweisende Energiewelt

    • zertifiziert und überzeugend: Wir unterstützen gemeinsam ausgewählte und nach dem Gold Standard zertifizierte Klimaschutzprojekte.

    Die passende Frage oder Antwort war nicht dabei?

    Mit dem Kontaktformular schickt ihr eure Anliegen und Fragen direkt an die richtige Adresse. Das LichtBlick ServiceTeam meldet sich schnellstmöglich zurück.

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    Was ihr beim Anbieterwechsel wissen solltet Zu den FAQ
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