Hinweisgebersystem der LichtBlick SE
Die LichtBlick SE betrachtet gesetzes- und regelkonformes Verhalten als wesentliche Grundlage ihrer Tätigkeit. Rechtlich und ethisch korrektes Verhalten sind für unseren Unternehmenserfolg ausschlaggebend.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden und von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses unterbinden zu können, nutzen wir ein sogenanntes Hinweisgebersystem.
Hinweisgeber, wie z. B. Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner*innen und andere Dritte, haben dadurch die Möglichkeit einen Verdacht auf Regelverstöße vertraulich und mit geschützter Identität zu melden.
Unter Regelverstößen sind zum einen typische Wirtschaftsstraftaten zu verstehen wie z. B.
Korruption, Untreue, Betrug, Wettbewerbs- oder Steuerdelikte, aber auch
Menschenrechtsverletzungen innerhalb der LichtBlick Gruppe und deren Lieferkette sowie
Mobbing oder sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz. Zum anderen können sich die
Hinweise auch auf andere Rechtsverstöße beziehen, sowie auf internes Fehlverhalten, wie z.
B. die regelmäßige oder wiederholte Verletzung von internen Regelungen und Richtlinien.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung solcher Hinweise steht bei der LichtBlick SE unser externer Ombudsmann Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt zur Verfügung. Jeder Hinweis wird von Dr. Rainer Buchert vertraulich entgegengenommen. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Hinweise gibt er nur dann an die Compliance-Abteilung von LichtBlick weiter, wenn Hinweisgebende ihn von dieser Verschwiegenheitspflicht befreien. Name und Identität von Hinweisgebenden bleiben grundsätzlich vertraulich, es sei denn sie erklären sich mit der Offenlegung ihrer Identität ausdrücklich einverstanden.
Bei einer Verhinderung wird Herr Dr. Buchert von Frau Dr. Caroline Jacob aus derselben Kanzlei vertreten.
Des Weiteren erteilt der Ombudsmann auch Rat, wenn sich Hinweisgebende nicht im Klaren
sind, ob Sie etwas melden sollen oder melden dürfen. Dazu kann er jederzeit kontaktiert
werden.
Es entstehen keine Kosten für die Hinweisgebenden.
Erst nach einer sorgfältigen Überprüfung des Hinweises und der konkreten Indizien, die für einen Verstoß sprechen, wird von der Compliance-Abteilung eine Ermittlung eingeleitet. Um einen fairen Prozess zu gewährleisten, gilt die Unschuldsvermutung von Betroffenen, bis ein Fehlverhalten eindeutig nachgewiesen werden kann.
Die internen Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Dabei hat der größtmögliche Schutz von Hinweisgebenden, Betroffenen und allen weiteren Personen, die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligt sind, oberste Priorität.
Darüber hinaus werden etwaige Repressalien gegen Hinweisgebende sowie Personen, die ein ethisch korrektes Verhalten fördern, nicht toleriert. Repressalien von Hinweisgebenden stellen ihrerseits ein schweres Fehlverhalten dar, was entsprechend verfolgt wird.
Eine Hinweismeldung kann zu jeder Zeit und in jeder Sprache in mündlicher und schriftlicher Form sowie auf Wunsch auch persönlich erfolgen. Weitere Informationen findest du unten im Abschnitt „Gut zu wissen“. Die Kontaktdaten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert findest du unten.
Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung, bitten wir dich, unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@lichtblick.de zu kontaktieren. Wenn insoweit Vertraulichkeit gewünscht wird, kann auch dem Ombudsmann berichtet werden.
Gut zu wissen...
So kannst du einen Hinweis abgeben
Herr Dr. Rainer Buchert
Buchert Jacob Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main
Telefon
069-710 33 33 0
06105-921355
Fax
069-710 34 44 4
E-Mail-Adresse
kanzlei@dr-buchert.de
Internetseite
www.dr-buchert.de
Vertretung
Frau Dr. Caroline Jacob aus derselben Kanzlei mit der Telefonnummer 069-710 33 33 0.
Dr. Rainer Buchert unterliegt als Rechtsanwalt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Deine Identität wird nicht preisgegeben, es sei denn, du stimmst dem ausdrücklich und in schriftlicher Form zu. Wenn du dennoch gegenüber Dr. Rainer Buchert anonym bleiben möchtest, wird dies selbstverständlich respektiert. Bitte achte selbst darauf, dich nicht ungewollt identifizierbar zu machen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass anonymen Hinweisen nur sehr zurückhaltend nachgegangen werden kann, sofern sie nicht detailliert begründet werden.
Unser externer Ombudsmann ist nicht für Beschwerden von Kund*innen oder sonstige
vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge)
zuständig.
Bitte wende dich hierfür an unsere Kundenhotline. Die Betreuung von Kund*innen überprüft
dein Anliegen gerne.
Weitere Meldekanäle:
Andere Belange, wie zum Beispiel Mobbing oder Diskriminierung, können auch an unsere interne Compliance Managerin unter compliance@lichtblick.de gemeldet werden. Der Ombudsmann ist aber auch dafür ein Ansprechpartner, wenn du dich nicht an die interne Meldestelle wenden möchtest.
Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann jederzeit auch unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@lichtblick.de kontaktiert werden.
Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltrisiken in unseren Lieferketten können auch
intern unter sustainable_procurement@lichtblick.de gemeldet werden.
Gemäß der EU-Hinweisgeber-Richtlinie hast du darüber hinaus die Möglichkeit, dich an die
zuständigen Behörden zu wenden. Insofern besteht ein Wahlrecht.