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High Power Charging as a Service
E-Auto wird an einer Hypercharger Ladestation von LichtBlick geladenE-Auto wird an einer Ladestation von LichtBlick geladen
Laden ohne Investition

High Power Charging as a Service: Ohne Aufwand, ohne Invest.

Sie können keine Ladesäule mieten oder kaufen? Mit High Power Charging as a Service können Sie dennoch den wachsenden Markt der E-Mobilität nutzen und Ihre Elektrotankstelle eröffnen: ohne Eigeninvestition, mit einer eigenen Ladeinfrastruktur von LichtBlick.

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Nur für kurze Zeit

Sichern Sie sich einen vergünstigten Ladetarif für die eigene Nutzung und eine attraktive Gewinnbeteiligung.¹Jetzt anfragen

Einfach Elektrotankstelle eröffnen: kostenlos und profitabel am eigenen Standort.

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0 € Investitions- und Betriebskosten

Es fallen keinerlei Investitions- oder
Betriebskosten an.
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Zusätzliche Einnahmequelle

Wenn Sie eine Elektrotankstelle eröffnen, werden Sie per Bonusmodell¹ am Erfolg beteiligt.
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Reiner Grünstrom

Ladestationen mit 100 % ÖkoStrom von LichtBlick.
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Attraktive Vorteile

Vergünstigte Tarife für Firmenfahrzeuge 
und Mitarbeitende.
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Alles aus einer Hand

Abwicklung, Installation und Betrieb übernimmt LichtBlick.
Hypercharger

Alpitronic Hypercharger²

Wir installieren Schnellladestationen, um eine hohe Anzahl an Nutzer*innen zu garantieren und höhere Bonuszahlungen zu ermöglichen.
  • Gleichzeitiges Laden von 2 E-Fahrzeugen möglich

  • Kurze Ladedauer bei bis zu 300 kW Ladeleistung

  • Hochwertiges Design im LichtBlick-Look

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Schritt für Schritt

So kommen Sie zu Ihrer fertigen Ladelösung:

Wenn Sie keine Stromtankstelle mieten oder kaufen wollen, werden Sie bei High Power Charging as a Service von LichtBlick fündig: Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Bedürfnisse und ermitteln gemeinsam die passende Ladelösung für Sie. Transparent, partnerschaftlich und persönlich.

  • Bestellung: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und bestellen Sie die von Ihnen gewünschte Menge an Ladestationen.

  • Vor-Ort-Termin: Um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden, prüft LichtBlick die Begebenheiten bei Ihnen vor Ort.

  • Bestellauslösung: Nach Prüfung Ihrer Bestellung werden die Ladestationen für Sie bestellt und ein Liefer- sowie Installationsdatum festgelegt.

  • Lieferung und Installation: Nach Prüfung Ihrer Bestellung werden die Ladestationen für Sie bestellt und ein Liefer- sowie Installationsdatum festgelegt.

  • Inbetriebnahme der Ladestationen: Nach Netzanschluss wird der Standort Ihrer Ladestationen veröffentlicht. Ihr Unternehmen kann dann von den Vorteilen profitieren und mitverdienen.

  • Bonusausschüttung: Von nun an erhält Ihr Unternehmen eine monatliche Auszahlung der vereinbarten Bonus-Summe.

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3 Gründe für LichtBlick:

eins

Jahrelange Erfahrung

LichtBlick bringt E-Mobilität voran: Mit der LichtBlick LadeKarte Business wird bereits an 550.000 Ladepunkten europaweit Strom getankt.
zwei

Voll grün, voll direkt

Wir versorgen Sie mit 100 % klimaneutralem Strom direkt aus deutschen Energieanlagen – für eine noch nachhaltigere Energiewende.
drei

Alles aus einer Hand

Für effiziente und präzise Lösungen greifen Beratung, Installation, Hardware, Software, Service und Support nahtlos ineinander.
High Power Charging as a Service

Voraussetzungen für Unternehmen:

Wir möchten, dass Sie von Ihrer Ladelösung maximal profitieren. Deshalb prüfen wir im Vorfeld, ob Sie die Voraussetzungen für das Angebot High Power Charging as a Service erfüllen.

  • E-Fahrzeuge im Fuhrpark

  • Eigener Mittelspannungstransformator

  • Öffentlicher Zugang zum Installationsstandort

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Sie möchten High Power Charging as a Service für Unternehmen näher kennenlernen?

Nutzen Sie für Anfragen oder Fragen zum Produkt gern das Kontaktformular. Das LichtBlick-Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen!

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Neugierig? Hier erfahren Sie mehr zu High Power Charging as a Service von LichtBlick:

Noch mehr Antworten zu High Power Charging as a Service

1

Je nach Bonusmodell wird ein Ziel-Wert von geladenen KWh/Jahr festgelegt, für den der Bonus ausgezahlt wird. Sollte dieser Wert wider Erwarten nicht erfüllt werden, wird eine Malus-Zahlung fällig.


2

Voraussetzungen: Mittelständiges Unternehmen mit ersten eigenen Elektrofahrzeugen, Standort muss eine zeitweise öffentliche Nutzung zulassen (z. B. über Nacht, am Wochenende), eigene Mittelspannungstransformatoren mit freiem Lasttrennschalter sind vorhanden.