Die Energiepreisbremsen sind ausgelaufen – so profitiert ihr jetzt von den Entlastungen
Die Gas- und Strompreisbremsen sind am 31.12.2023 ausgelaufen.
Was passiert nun und wie könnt ihr jetzt von der Preisbremse profitieren? Mit eurem aktuellen Zählerstand berechnet LichtBlick eure Entlastung. Dafür muss noch einiges im Abrechnungssystem angepasst werden, sodass zwischen dem 30.12.2023 und dem 15.01.2024 keine Abrechnungen erstellt werden. Ab dem 16.01.2024 wird LichtBlick mit eurem gemeldeten Zählerstand eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2023 erstellen und den individuellen Entlastungsbetrag ausweisen. Bitte bedenkt, dass mehrere Hunderttausend Abrechnungen entstehen. Eure Abrechnung erstellt LichtBlick bis Ende März 2024. Ihr erhaltet eure Turnusabrechnung im Januar bzw. Februar? In dem Fall erhaltet ihr keine Zwischenabrechnung zum 31.12.2023 und die Entlastung für 2023 wird in der Turnusabrechnung ausgewiesen.
In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, dass wir zur Plausibilisierung eurer Entlastung die Endabrechnung eures vorherigen Strom- oder Gasversorgers benötigen. Zum Hochladen der Endabrechnung könnt ihr unseren Upload-Service nutzen.
Jetzt Nachweis hochladenNoch bis zum 31. Dezember 2023 habt ihr dank der Gas- und Strompreisbremse für 80 % eures Verbrauchs einen festgelegten Brutto-Arbeitspreis gezahlt – ganz egal, ob ihr schon lange dabei oder neu zu LichtBlick gewechselt seid. Für Strom lag der Arbeitspreis bei 40 ct/kWh, wenn euer Tarif im Arbeitspreis sonst höher war, für Gas betrug er 12 ct/kWh. Für Doppeltarifzähler mit einem tageszeitvariablen Tarif errechnete sich seit dem 1. August 2023 der Arbeitspreis für 80 % eures Verbrauchs aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 ct/kWh für den Niedertarif und 40 ct/kWh für den Hochtarif.² Das alles galt sowohl für LichtBlick Bestandskund*innen als auch für Neukund*innen. Wie berechnete sich die Entlastung konkret? Was bedeutete das für euren Abschlag? Hier erhaltet ihr Antworten auf alle eure Fragen.
Strompreisbremse
Ob neuer oder bestehender Vertrag: Kund*innen, die weniger als 30.000 kWh verbrauchten (dazu gehören Privathaushalte und kleinere Unternehmen), zahlten für 80 % des Stromverbrauchs 40 ct/kWh, wenn der vertragliche Arbeitspreis höher war. Grundlage zur Berechnung des Stromverbrauchs war die aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Bei einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr, dazu gehören größere Unternehmen, erhielten Kund*innen 70 % zu einem garantierten Netto-Energiepreis von 13 ct/kWh. Zusätzlich fielen Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen an.Heizstrombremse
Seit dem 1. August 2023 zahltet ihr für 80 Prozent eures Niedertarifs nur 28 ct/kWh. Zuvor lag der Referenzpreis bei 40 ct/kWh – für den Hochtarif blieb das auch so. Der geringere Preis von 28 ct/kWh galt für den Schwachlasttarif eurer Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder den Doppeltarifzähler. Voraussetzung war ein Jahresverbrauch unter 30.000 kWh – das galt in der Regel für Privathaushalte mit durchschnittlich 3 Personen. Bei zeitvariablen Tarifen (HT/NT) berechnete sich der Referenzpreis nach prozentual zeitlicher Gewichtung des Hoch- und Niedertarifs innerhalb einer Woche.Gaspreisbremse
80 % eures Gasverbrauchs kosteten euch 12 ct/kWh, wenn der vertragliche Arbeitspreis höher war und euer Jahresverbrauch unter 1,5 Mio kWh lag. Das war bei Haushalten und kleinen bzw. mittleren Unternehmen der Fall. Grundlage war der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Bei Verbräuchen über 1,5 Mio. Kilowattstunden, das sind vor allem große Industriebetriebe, galt für 70 % des Gasverbrauchs ein garantierter Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh.Ihr habt Fragen? LichtBlick hat das Wichtigste für euch zusammengefasst:
Strompreisbremse
Heizstrombremse
Gaspreisbremse
Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (Strom) bzw. bis zu 1,5 Mio. kWh (Gas)
Voraussetzung: Heizstrommessung mittels Schwachlasttarif, Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh
Bei einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh gilt die Entlastung in der Regel schon ab Januar 2023.