Die Zeit beim Klima- und Umweltschutz drängt. Trotzdem werden in Deutschland noch etwa 80 Prozent des Stromes aus umweltschädlichen Energieträgern wie Kohle und Atom produziert. Der Wechsel zu einem unabhängigen Ökostromanbieter wie LichtBlick ist deshalb ein wichtiges politisches Signal für die Energiewende in Deutschland. Über 500.000 LichtBlick-Kunden bekräftigen die Forderung nach einer klima- und umweltfreundlichen Energiepolitik.
Der Wechsel zu einem unabhängigen Energieversorger wie LichtBlick schwächt zudem die überragende Marktmacht der etablierten Energieversorger in Deutschland. Jeder LichtBlick-Kunde trägt zu mehr Wettbewerb bei und sorgt dafür, dass sein Geld nicht länger in die Kassen der mächtigen Atom- und Kohle-Konzerne fließt. Erst so wird der Umbau des deutschen Energiemarktes hin zu einer ökologischen und dezentralen Energieerzeugung mit marktgerechten Preisen möglich.
LichtBlick hat sich von Anfang an als Speerspitze des Wettbewerbs gegenüber den Ex-Monopolisten im Energiemarkt positioniert. Bis heute kämpft LichtBlick politisch und wo erforderlich auch juristisch für einen fairen Markt. Von den LichtBlick-Erfolgen für einen fairen Energiemarkt profitieren auch andere neue Ökostrom- und Energieanbieter. Am Ende kommt der funktionierende Wettbewerb aber vor allem den Kunden zugute.
Den Höhepunkt in der LichtBlick-Prozessgeschichte markiert ein im Oktober 2005 erwirktes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes, das alle Netz-Betreiber zur Offenlegung ihrer Kalkulationen für die Netzentgelte verpflichtet. Die Netzentgelte, die Energieversorger für die Durchleitung des Stroms und Gases durch fremde Leitungen zahlen müssen, sind ein entscheidender Faktor für das Funktionieren des Wettbewerbs. Sie machen knapp ein Drittel des Strom- und ein Viertel des Gaspreises aus.
Konsequent erstreitet LichtBlick auch immer wieder Gerichtsentscheidungen gegen Netzbetreiber, die ihren Konkurrenten den Zugang zum Strom- oder Gasnetz erschweren oder verweigern.
Mit Erfolg hat sich LichtBick auch gegen Wechselgebühren für Stromkunden und den Einbau teurer Lastgangzähler für Haushaltskunden gewehrt. LichtBlick konnte weiterhin verhindern, dass Stromkunden nach einem Anbieterwechsel zwei Verträge – einen mit dem Stromanbieter und einen mit dem Netzbetreiber – schließen müssen (Doppelvertragsmodell).